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2 (1846) [Aus - Cal]
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20 Autonomie.

der Menschlichkeit zu entsprechen, und in den Ländern des europäischen Eontinents sinddie von Alters her bestehenden Stiftungen und Anstalten der Armenpflege, die Almosen,welche die Privatwohlthätigkeit zur Linderung des Elends spendet, das ganze Wirken derPrivatvereine, die Spar - und Leihcassen, die Verbesserung des Schulwesens, der Straf-anstalten u. st w,, machtlos gegen das reißende Wachsthum des Pauperismus, des Prole-tariats und der begründeten Unzufriedenheit so Vieler mit ihrer gesellschaftlichen Stel-lung.

Das radicale Heilmittel scheint die über diesen Gegenstand sich bildende öffentlicheMeinung, neben einer zweckmäßig geleiteten Auswanderung, hauptsächlich in Beschrän-kung einer zu weit getriebenen Autonomie zu finden. Dahin deuten schon einzelne gesetz-liche Bestimmungen, zum Schutz des meist besitzlosen Arbeiters gegen den Unterneh-mer und den großen Fabrikherrn, die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsstunden undAehnliches. Und was sind die Rufe nach Beschränkung oder Regelung der Concurrenz,Organisation der Arbeit und gleicherer Vertheilung des Besitzes Andres als das Verlangen,daß die Gesetzgebung in die privatrechtlichen Verhältnisse des Besitzes und Erwerbs, in dieBewegung des Eigenthums und der Production, mehr als bisher gebietend und verbietendeingreife und mit größern Mitteln eine umfassende gesellschaftliche Ordnung handhabe,um zwischen Arbeit und Genuß ein gerechteres Verhältniß herzustellen?

In dieser Beziehung läßt sich eine socialistische Richtung unserer Zeit nicht verken-nen. Der Communismus und der Socialismus aber, die jedenfalls von einem tiefgefühl-ten und wirklich vorhandenen gesellschaftlichen Uebel zeugen, ist das gerade Gegentheil der-jenigen privatrechtlichen Autonomie, welche Arbeit und Erwerb so wie die Verfügung überdas Erworbene und Besessene ganz der freien Willkür jedes Einzelnen und eben damitdem Zufall überläßt. Die communistischen und socialistischen Systeme verlangen nichtsGeringeres als die Aufhebung des bisherigen, aus ein Princip der Autonomie gegründetenPrivatrechts und dessen Umgestaltung in einem diesem Princip entgegengesetzten Sinn.Nicht nur der ComMunismus, sondern auch der vollständig durchgeführte Socialismushebt die persönliche Freiheit auf, um der Natur zum Trotz eine despotische Gleichheit anderen Stelle zu setzen, oder ein bestimmtes Verhältniß zwischen Besitz, Genuß und Arbeitzu erzwingen. Derselbe widerstrebt deswegen allerdings der menschlichen Natur undwird seine Forderungen nie vollständig und im Großen durchsetzen. Die Freiheit ist sosehr Ziel und Inbegriff der menschlichen Wünsche und Bestrebungen, die Freiheit selbstfällt mit dem Wesen der Persönlichkeit so ganz zusammen, daß eine allgemeine Verzicht-leistung auf dieses höchste Gut in seiner nächsten und natürlichsten Sphäre, im häuslichenLeben und den täglichen Berufsgeschästen, nie zu erwarten ist. Nur aus ganz besonder»,namentlich religiösen Antrieben, aus deren allgemeine Wirksamkeit und Herrschaft nie ge-rechnet werden kann, oder im Drang der Noth unterwirft sich der Mensch dem Zwang, dervon der strengen Durchführung socialistischer Grundsätze unzertrennlich ist, nehmlich wenndiese Unterwerfung das einzige Mittel zu sicherer und nachhaltiger Besserung seiner Lage,die Bedingung seiner Erhaltung oder der Weg ist, um sich die Mittel und Befähigung zurSelbstständigkeit und Freiheit zu erwerben.

Gerade hierin treffen nun aber die communistischen und socialistischen Forderungenzusammen mit einer Stimme, welche immer lauter wird, mit einer Ueberzeugung, die sichimmer weiter zu verbreiten scheint, daß man es nicht ganz dem Zufall und der eigenen in-dividuellen Kraft oder dem guten Glück eines Jeden überlassen dürfe, ob und wie ihm dieMittel zu einem menschenwürdigen Dasein zu Theil werden sollen. Der Staat, die Ge-sammtheit dies wird immer allgemeiner verlangt soll dem, der keine Arbeit findenkann, Beschäftigung verschaffen, er soll dem Besitzlosen zu einem Besitz oder doch zur Mög-lichkeit des Besitzes durch Gewährung der Mittel zu dessen Erwerb verhelfen.

Dies ist jedoch unmöglich ohne mannigfache Beschränkung derjenigen Autonomie,welche man sonst als einen wesentlichen Bestandtheil der bürgerlichen Freiheit anzusehengewohnt war und zum Theil noch jetzt gewohnt ist. Der Anhäufung des Reichthums inden Händen Weniger wird zuletzt nur durch eine solche progressive Besteuerung des Er-werbs zum Besten der Erwerblosen begegnet werden können, welche einer maßlosen Aus-