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2 (1846) [Aus - Cal]
Entstehung
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11
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Airtvnvmte.

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Kirche ihrRecht, die ketzerisch en Fürsten abzusetzen und dieKetzerihresVermögens verlustig zu erklären, nicht ausübcn kann, dürfte sie je zugeben, daß,um Jene zu bereichern, sie selbst des Ihrigen beraubt würde?" Nicht genug kann daranerinnert werden, daß man noch jetzt wer sollte es glauben? jeden Bischof, auchjeden deutschen, bei seiner Einweihung feierlich schwören läßt: er wolle die Ketzer nach Mög»lichkeit verfolgen (Usereticos pro posso persogosr). Und wer weiß nicht, welche die sind,von denen mehr als von Allen gilt: sie haben Nichts gelernt und Nichts vergessen? Derernstlichsten Erwägung werth möchte für gebildete Staaten die Frage sein, ob wirklich einseine Arme über die ganze civilisirte Welt erstreckender, durch enge Bande verketteter, denverehrten Namen des Christenthums misbrauchender, einflußreicher Verein bestehe, dessenleitende Glieder größtenthcils vom Geiste tückischer Verfolgung und tödtlichen Hasses gegenbessere Ueberzeugungen getrieben sind, denen Raum zu geben theils ihre intellektuelleBeschränktheit, theils ihr persönlicher Vortheil, oder was immer sonst nicht gestattet; obnicht der Anwendung aller ihm möglichen Mittel von List und Gewalt die Hoffnungwesentlichen Voranschreitcns der Menschheit in kirchlichen Dingen erliegen, ja vielleicht,durch Zusammentreffen unglücklicher Ereignisse und Richtungen begünstigt, unvermerkteEinleitung bedeutenden Rückschreitens gelingen könnte oder schon gelungen sei, und ob esnicht eifrige Sorge jeder bessern Staatseinrichtung sein müsse, keine derjenigen Maß-regeln zu vernachlässigen, welche geeignet sind, die von dieser Seite den heiligsten In-teressen der Menschheit drohenden Gefahren abzuwendcn und sich so die Achtung derAchtungswürdigen aller Eonfessionen, auch der katholischen, und jedesStandes zu erhalten. P-

Avarie, s. Hafer ei.

Autonomie, im weitesten Sinne, ist die freie Selbstbestimmung Dessen, der un-abhängig von einer über ihm stehenden gesetzgebenden Gewalt nach eigenen selbstgegebenenGesetzen lebt, und insofern die Freiheit nichts Anderes ist als das Leben nach den Gesetzenund Bedingungen des selbsteigenen Wesens, sind Autonomie und Freiheit gleichbedeutend.

Walter tz 26 folgende Stelle:So widersinnig es wäre, dem Staate zuzumuthen, daß ereine revolutionäre Gesinnung seiner Bürger für rechtlich möglich erklärte, sowenig kanndie Kirche Gewissensfreiheit als Grundsatz aufstelleii." Er fand einen Nachahmer: Lang,äußere Kirchenrcchtsgeschichte, Tüb. 1827, §196.Das Verhältniß der kathol. Kirche alseines Ganzen zu den Vereinen der Protestanten ist ein anderes. Sie betrachtet und muß dieReformation in dem Gesichtspunkte einer Revolution betrachten." Nicht so der treff-liche Sauter (tunclam. für. cool. Oatliol.) §. 36, 75, 135, 227 a. Ende. Abgesehenvon den furchtbaren Consequenzcn, welche dieser Artikel zeigt, weisen längst die bessern katho-lischen Geistlichen und Laien jene Gleichstellung der Kirche, des Vereins für unablässigesVoranschrciten zu dem Wahrsten und Besten, mit dem Staate, dem Vereine für Erhal-tung, wegen ihrer völligen Unrichtigkeit von sich. «

19) Da es verlautet, römische und deutsche Curien drängen auf ein Veto bei Anstellungtheologischer Lchrxr, so mag hier ein bei bedeutendem Anlasse von einem Katholiken ausge-sprochener Wunsch, der in dieser Beziehung der dringendste sich dürste, in Erinnerung ge-bracht werden. S. Gutachten d. theol. Facultät in Freiburg über d. Amtsverrichtungender sranzös. Geistlichen, die den Verfassungseid leisteten. Mit Einleit., unzedruckten Akten-stücken, Uebcrsktzungen und Anmerk. von I)r. H. Amann. (Freib. Groos 1832. 8.) Ein-leit. S. Xll sagt:Es schien nicht unwichtig, in diesem Gutachten eine bedeutende Aucto-rität voranzustellen, nicht blos für den Geist muthigcr Opposition gegen alles Unchristlicheüberhaupt, cs komme, woher es wolle, sondern auch schon für manche besondere Hauptfrage,vorzüglich für die Stellung von Papst, Bischof und Particularkirche. Unwillkürlich dringtsich zugleich der Wunsch auf, daß die Regierungen, nach dem Vorgänge selbst der österrei-chischen, erkennen möchten, wie unerläßlich es für das Voranschreiten der Menschheit sei, denkatholischen theologischen Fakultäten eine von aller kirchlichen Auctorität unabhängige Zu-sammensetzung und völlige Lehrfreiheit ganz ernstlich zu sichern; und daß ihre Zusammen-setzung bei der eigenthümlichen Lage des kathol. Vereins nur dann den Beifall der Stimm-fähigen erhalten kann, wenn vor Allem Erkenntnis» der Wahrheit und Willen, der erkanntenZeugniß zu geben, dem berufenen Lehrer nicht fehlt. Auf die nöthige Gelehrsamkeit undübrige Bildung ist freilich auch Bedacht zu nehmen. Aber welchen Grad theologischer Ge-lehrsamkeit kann der besitzen, der cs noch nicht so weit gebracht, die Dinge zu wissen, dieseit dreihundert Jahren für alle Verständigen in der Welt ausgemachte Sachen sind?"