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Königliche Hoheit : Roman
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Heinrich fiel ins Gewicht und kurz, er wurde keineswegs,wie man wohl hätte erwarten können, einfach entlassen.Der großherzogliche Oberschulrat, vor den die Sachegekommen war, erteilte ihm eine ernste Rüge, und DoktorÜberbein, der gleich nach dem skandalösen Vorfall seineLehrtätigkeit eingestellt hatte, wurde vorläufig im Ruhe-stände belassen. Aber Leute, die es wissen konnten, ver-sicherten später, daß nichts als des Oberlehrers Ver-setzung an ein anderes Gymnasium vorgesehen gewesensei, daß man höheren Ortes nichts Besseres gewünschthabe, als Gras über die Sache wachsen zu lassen,und daß man dem Doktor tatsächlich eine bedeutendeZukunft offengehalten habe. Alles hätte gut werdenkönnen.

Aber wenn die Behörde sich milde zeigte, so war esdie Kollegenschaft, die desto feindseliger gegen DoktorÜberbein Stellring nahm. DerLehrerverein" bildeteunverzüglich ein Ehrengericht, bestimmt, seinem beliebtenMitgliede, dem von den Schülern abgelehnten Ordi-narius mit dem Bierherzen, Genugtuung zu verschaffen.Das Erkenntnis, das dem zurückgezogen in seinem möblier-ten Zimmer lebenden Überbein schriftlich zugestellt wurde,lautete demgemäß. Indem er, lautete es, sich gesträubthabe, dem Kollegen, den er vertreten, das Ordinariat derÜnterprima wieder einzuräumen, indem er ferner gegen den-selben gewühlt und am Ende sogar die Schüler zur Unbot-mäßigkeit gegen ihn aufgereizt habe, habe sich Überbein einerin dem Maße unkollegialen Handlungsweise schuldig ge-macht, daß dieselbe nicht nur im intern beruflichen, sondernauch im allgemein bürgerlichen Sinne als unehrenhaft

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