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IL Umfang und Entstehungszeit der S&rift.
Ueber die Urheberschaft des Caesarius kann kein Zweifel herr-schen. Es beweisen dies die Epistola mit dem Verzeichnis seiner Werke(oben S. 3), die Anspielungen auf den Dialogus miraculorum undbesonders der Prolog. Nun erhebt sich die Frage, da die Hand-schriften doch zwei Bücher bieten, wie es mit dem Reste steht. Nachder Angabe der Epistola hat das ganze acht Bücher umfaßt, unddies wird bestätigt durch den ausdrücklichen Hinweis am Schlüsse desPrologs: 'Nomen auctoris (nämlich CESARIVS) initiales litterelibrorum coniunete declaranf. In der Tat beginnt das 1. Buch miteinem C, das zweite mit einem E. Wenn es ferner in dem Prologeheißt (nach den Hss. la. b. c): 'loco quarti libri et quinti 1 ) passionemet miracula domini Engelberti Coloniensis archiepiscopi, qui me istascribente occisus est, inserens', so beginnt in der Tat das erste Buchder Passio Engelberti mit 'Ad honorem', seine Wunder (das 3. Buch)mit 'Referunt militem', sie entsprechen also wirklich dem 4. und 5.Buchstaben des Namens Cesarius; in diesem gleich den ersten beidenBüchern gesondert überlieferten Werk ist also tatsächlich nach derAussage des Verfassers das 4. und 5. der acht Libri miraculorumerhalten.
Dagegen ist es mir trotz aller Nachforschungen nicht gelungen,eine Spur der Bücher III und VI— VIII zu entdecken. Ich enthaltemich jeglicher Vermutung über die Gründe eines solchen Verschwin-dens der Hälfte unseres Werkes; doch von ihrem früheren Daseinbin ich vollkommen überzeugt, nach all dem, was sonst von Caesarius'eignen Versicherungen zu halten ist. Auch möchte ich nicht die Hoff-nung aufgeben, daß dieser Rest einmal, vielleicht in einer Exempel-sammlung versteckt, zum Vorschein kommt.
Die Entstehungszeit unseres Werkes fällt in die Jahre 1225—1227.Der Prolog steht ebenso wie die Sonntagshomilien, worin sich Cae-sarius zum ersten Male über Engelberts Ermordung ausgesprochenhat (Band I, 153 f.), wie J. Greven a. a. O. S. 31 ff. überzeugendausgeführt hat, unter dem unmittelbaren Eindruck dieses furchtbarenEreignisses vom 7. November 1225 ('qui me ista scribente occi-sus est'). Wir haben außerdem folgende Anhaltspunkte, die zumTeil bereits Greven a. a. O. S. 14 zusammengestellt hat: a) I 16 2 )heißt es: 'Anno presenti qui est MCCXXV. ab incar-
*) So hat zuerst J. Greven unabhängig von mir in seinem wichtigenAufsatze „Die Entstehung der Vita Engelberti des Cäsarius von Heister-bach" (Annalen des Histor. Vereins für den Niederrhein 102, 1918, S. 9 ff.)Meisters falsche Lesung von 1 b 'et quia' verbessert und überhaupt hierden richtigen Sachverhalt ermittelt.
2 ) Bei Meister S. XXXVI Anm. 4 ist fälschlich üb. I, cap. 25 zitiert.Aber 'cap.' ist aus 'pag.' verdruckt, ebenso wie bei dem sich anschlie-ßenden Hinweis auf I, cap. 30, wo das 19. Kapitel des 1. Buches ge-meint ist.