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Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
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28 (9) 56gegeben worden, dem Käuffer oder dessen Erben einhundert Reichsthaler restituirt werden.17. Soll das Canonicat, welches der jetzige Pastor in Cle-ve innen hat / dem Pastorat daselbst incorporirt wer-den.18. Soll das Capitul zu Cleve haben das Jus nominandioder praesentandi Vicarios ad vicarias S. Nicolai &Barbaræ, S. Catharinæ & Wilgefortis & S. Trinitatisin der Collegiat-Kirchen daselbst.19. Imgleichen soll es auß der Vicarie S. Annae zu Clevejährlichs zwantzig Clevische Thaler wegen des Vica-rey⸗Hauſes20. Vnd auß der Vicarey S. Thomæ jährlichs achtzehn Cle-vische Thaler behalten/ das Vicarey=Hauß aber bleibetdenen Evangelischen / welche dasselbe jetzo haben.21. So sollen sie auch wieder haben und bekommen die re-ditus Capellæ in Meylandt/ mit dem Růckstand.§. 2. Vber dieses sollen denen Römisch=Catholischen Den Ca-auch folgende Vicarien und Beneficia, doch nicht ehender / als tholischenſollennachwann sich dieselbige erlediget/ und durch Abgang der jetzigen absterbenPrediger und Besitzer / welche benennet / und wovon die specder jetzi-fication übergeben werden solle / vacant, restituirt werden / als gea Best-tzen re-3. Vicaria B. M. V. in Qualburg.scituirt2. Die Vicarey B. M. V. in Weetze.werden.3. Die Vicarey S. Barbarae in Bislich.4. Die Vicarey B.M.V. in Reeß/ doch daß wegen der ange-wendeten Vnkosten zuvorderst fünff und zwantzigReichsthaler wieder erstattet werden.5. Der zu Nieder=Mörmter pro luminaribus Ecclesiæ ge-widmeter Zehende.6. Die