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Religions-Vergleich Welcher zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten ... Und Dem Durchleuchtigsten Fürsten und Herren Hn. Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rhein, in Bäyern, zu Gülich, Cleve und Berg, Hertzogen ... über Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumen Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravenßberg respective am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Iulii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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Süssenzu Betbur undOberender

23 (10) 506. Die Vicarey B. M. V. in Vdem / doch werden den Evan-gelischen Reformirter Gemeinden darauß jährlich fuͤnffund zwantzig Reichsthaler / welche dieselbe darauß vordem Jahr 1651. genossen / außdrücklich vorbehalten /daß dieselbe solche 25. Rthlr. jährlichs richtig haben /und bekommen mögen.Was die Gasthauß-Capelle in der Stadt Calcar anbe-langt / soll dem deßfalls auffgerichtetem Vergleichnachgelebt werden.Jn dem Wäysenhause zu Reeß sollen auch Römisch=Ca-tholiſche auffgenommen werden.§. 3. In dem Adelichen Jungfräulichen weltlichen Stifftzu Bedbur soll hinführo zum wenigsten das dritte Theil / undin dem Stifft Oberendorff auch zum wenigsten das vierdteTheil mit Römisch-Catholischen Jungferen besetzet/ und wodasselbe Theil nit complet. ist / die Præbenden bey der erstervacantz / sie geschehe durch resignation, oder durch den Todt/denen Römisch-Catholischen biß zu solcher Zahl conferirt wer-den / und darüber gleichwohl nit weniger die Catholischen alsReformirten und Lutherischen fähig seyn / auch künfftig / wannzu Bedbur zweene Dominæ der Evangelischer Religion gewe-sen / die dritte auß den Catholischen / zu Oberendorff aber / wanndrey Evangelische Dominæ gewesen/ die vierdte auß den Ca-tholischen erwehlet/ und es damit fort für fort also gehalten wer-den soll.§. 4. Auch solle die eine oder andere Religions-Jungferdas freye öffentliche Exercitium haben / und wann sie nicht son-sten mit Beichtigern / Predigern und Seelsorgeren versehen seyn /oder sich deren in der Nähe / da sie ohne ihre incommoditäthin-