(22)locus loci &c.) in mein hierunten geschriebenen Notarii und nachbenenten / glaubwürdigen Gezeugen Gegenwärtigkeit persöhnlicherschienen seynd (hic inserantur nomina constituentium) und ha-ben vor sich und ihre Erben zu Vollführung ihrer am Hochfürstlichen Gülich= und Bergischem Hoffgericht zu Düsseldorff /vorigen/ jetzigen und zukünfftigen Rechts=Sarhen/ gegen wen siedieselbe haben und überkommen mögten/ jetzo zu ihrem und nachihrem Todt ihren Erben unzweiffentlichen Redneren und Anwallden Ehrenvest und wohlgelehrten Herren (hic inserendum nomenProcuratoris) hochermelten Hoffgerichts-Procuratoren, und faltderselb etwa frühzeitig mit Tod abgienge / oder seinen Stand voränderte / gleichfals den ehrenvest und wohlgelehrten Herren /inserendum nomen Substituti) hochgedachten Hoffgerichte Pro-curatoren, als dessen substituirten Anwald / constituirt / besteltund benent / also und dergestalt / daß sie zuvorderst alles und jedeswas durch sie und andere Anwäldte / oder sonst in angeregten Sa-chen von ihrentwegen gehandelt worden / ratificiren / und daß datauff ermelter Anwald (hic repetatur nomen Procuratoris)auch auff dessen tödlichen Hintrit oder Abstand vorbemelterrepetatur nomen Substituti) als dessen in casum mortis oder Alstands substituirter Anwald in allen angezogenen Sachen activiund passive, bey ihr der constituentium Leben / oder nach dem todin ihrer Erben Nahmen erscheinen / allerley Proceß auß die wiedereinbringen fori declinatorias und andere Exceptiones übergeben.libelliren / litem contestiren / articuliren / respondiren / juramentum Veritatis, malitiae, calumniae, dandorum, respondendorum, in litem affectionis, aestimationis, purgationis, in supeplementum probationis, expensarum, damnorum & interesse,quartae dilationis, ejusdemque prorogationis, auch einem jedenanderen in Recht zugelassenen / und mit Vrtheil aufferlegten Eetiamsi litis decisorum fuerit, in ihre und respective ihrer ErbenSeel erstatten / allerley Beweiß führen / derwegen alle Notturffexcipiirchgilla deverhandelen / dieselbe tuiren / wider die Gegen-Bewelßund respective repliciren / dupliciren / tripliciren / &c.manus recognosciren oder diffitiren in contumaciam procedirendieselbe purgiren zu Bey- und End-Vrtheil beschliessen / dieöffnen bitten / anhören / annehmen / davon appelliren / da wider auchsonsten restitutionem in integrum (so vonnöhten) begehren /pensas, damna & interesse designiren / zu taxiren bitten /selbe / auch was in der Haubtsachen taxirt und erkennt erhebtannehmen / dafür quitiren / in executionem active procedirenbiß zu endlicher Vollstreckung der Vrtheilen / auch passive,die Vrtheilen ihnen oder ihren Erben zu wider ergiengen /darauff wider sie und ihre Erben in executionem procedirt wide / von ihrentwegen / auch in ihren Erben Nahmen alle Notturfbiß zu endlicher Erörterung des puncti executionis verhandeleneinen oder mehr Affter-anwald / so offt es ihnen beliebet /tuiren / revociten / auch alles anders thun und lassen sollen /delensie oder nach ihrem Todt / ihre Erben selbsten zugegen / jederzeit
Druckschrift
Ordnung Des Hoch-Fürstlichen Gülich-und Bergischen Hoffgerichts zu Düsseldorff/ Sambt denen an gemeltem Hoffgericht nach und nach publicirten gemeinen Bescheiden : Auß gnädigstem Befelch Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/Herren Johan Wilhelmen, Pfalzgraffen bey Rhein/in Bäyern/zu Gulich/ Cleve und Berg Hertzogen/ ... In Truck verfertigt
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22
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