Druckschrift 
Ordnung Des Hoch-Fürstlichen Gülich-und Bergischen Hoffgerichts zu Düsseldorff/ Sambt denen an gemeltem Hoffgericht nach und nach publicirten gemeinen Bescheiden : Auß gnädigstem Befelch Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn/Herren Johan Wilhelmen, Pfalzgraffen bey Rhein/in Bäyern/zu Gulich/ Cleve und Berg Hertzogen/ ... In Truck verfertigt
Entstehung
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20
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(20)Folgt formula eines gemeinen Gewaltsdarnach die Stiffter / Clöster / Städte / Com-munen, vom Adel rc. die Syndicaten und Voll-machten zu stellenWIr Endebenenle thun kund und bekennen mit diesem efenem Brieff / daß vor uns und unsere Erben zuführung unserer am Hochfürstlichen Gülich- und Bergschen Hoffgericht zu Düsseldorff / hievorigen / jetzigen und zukünffttigen Rechts=Sachen / gegen wem wir dieselbe haben und überkommen mögen / jetzo zu unserem und nach unserem Todt unsererErben unzweiffentlichen Rendnern und Anwalt den Ehrenfest undwohlgelehrten Herren (hic inserendum nomen Procuratoris) hochermelten Hoffgerichts Procuratoren, vnd fals derselbe etwa frühzeitig mit Todt abgienge / oder sonsten abstünde / gleichfals den Ei-renfest- und wohlgelehrten Herren (hic inserendum nomen sub-stituti) hochgedachten Hoffgerichts=Procuratoren, als dessen substituirten Anwald constituirt / bestelt und benennet haben /und dergestalt / daß wir zuvorderst alles und jedes / was durch sieund andere Anwald/ oder sonsten in angeregten Sachen von un-sertwegen gehandelt worden / ratificiren / und daß darauff ermelterAnwald (hic repetatur nomen Procuratoris) wie auch auff dessen tödtlichen Hintritt vorbemelter (hic repetatur nomen substituti (als dessen in casum mortis oder Abstands substituirter An-wald in allen angezogenen Sachen active und passive bey unserenLeben/ und nach dem Todt in unserer Erben Nahmen erscheinenallerley Proceis auß-die wieder einbringen / fori declinatorias undcalumandere Exceptiones übergeben / libelliren / litem contestiren /ticuliren / respondiren / juramentum Veritatis, malitiae,expen-niae, dandorum, respondendorum in litem, affectionis,mationis, purgationis, in supplementum probationis,sarum, damnorum & interesse, quartae dilationis ejusdemqueprorogationis, auch einem jeden anderen in Recht zugelassenen,alletund mit Vrtheil aufferlegten Eyd etiamsi litis decisiorumrit, in unsere und respective unserer Erben Seel erstatten /ley Beweiß führen/ derwegen alle Notturfft verhandelen/ diestuiren / wider die Gegen-Beweiß excipiiren / und respectivè rep-ciren / dupliciren / tripliciren / &c. Sigillas & manus recogciren / oder diffitiren / in contumaciam procediren / dieselbegiren / zu Bey- und End-Vrtheil beschliessen / die zu eröffenenten / anhören / annehmen / davon appelliren / dawider auchrestitutionem in integrum (so von nöhten) begehren /damna & interesse designiren / zu taxiren bitten / und derselbenauch was in der Haubtsachen taxirt und erkent / erheben / annehmendarfuͤr quitiren, in executionem active procediren / biß zu endlicheVollstreckung der Vrtheilen / auch passivè, da die Vrtheilen unoder unseren Erben zu wider ergiengen / und darauff wider uns undunsere Erben in executionem procedirt würde / von unsere wegenher Ex-örterungauch in unserer Erben Nahmen alle Notturfft biß zu ent