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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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Das anderSollen auß den Brüchten ein zim-hen in den Städten und Flecken geher-liche Belohnung haben.bergt werden / doch längen nicht dannMaaß / Ellen und Gewicht alle vier-eine Nacht an jedem Ort.theil Jahrs durch die BefelchhaberMüsst genger so fremb / such fer-und Burgermeister zubesichtigen. 29.ner Bettler.Müssiggenger so inländisch nichtSo falsch / und auß Fürsatz Unrecht /durch die Beambten zu straffen. 29.dan in Städten und ansehenlichenDörffern zugestatten / und vor ihrenAuß Nachlässigkeit aber durch dieBurgermeister.29.Pfenning zu zehren.Die kein Gült oder Renthen haben /Mist auff den Gassen nicht zuha-42.noch sich eines Ehrlichen Handels er-benMittelwerth sollen nach dem Rhein-nehren / durch die Beambten wegen ih-Recht gehalten werdenres Verdachts vorbescheiden.Monopolia oder Fürkäuff seyn un-bündig.N.Mordbrenner / such Friedbrecher.Nachtwachen bey den Todten ab-Mörder / such Friedbrecher.geschafft.Müller sollen ihre Maaß und Be-Die negste aber Benachbarten undcher eichen und zeichnen lassen. 23.Verwandten mögen auff erforderenSollen auch alle viertheil Jahrserscheinen.durch die Beambten besichtigt wer-Nohtgericht wegen der Todtgeden.schlagenen anstund zu halten / undMüller bey Leib=Straff über dieBericht darab in die Cantzley zu über-65.92Maaß nicht greissen.ſchicken.Jedweder mag bey dem MahlenDie Wunden sollen besichtigt / undpersöhnlich seyn.durch erfahrene ermessen werden. 92In der Mühlen ist niemand getrun-Nohtzucht mit dem Schwerdt zugen sein Getreidt bütlen zulassen. 23.straffen.Die Gemahlsleuth seyn schuldigNohtzucht aber atttentirt und nichtauff den Mühlen darzu sie zwänglichperficirt / arbitrarie.gehalten zumahlen.Nohtzucht sehe ferner Entschacken.Sonst arbitrarie zustraffen. 23.Der aber Lehen= und Guter halbenO.zwänglich ist / verwürckt dieselbe. 2Olich / Hering / Butter / rc. suchMüller sollen gut Mehl mahlen,selbigs nicht verwechseln oder BetrugFette=Waar.Ofen der Düppen-Pott-und Ka-23. 24.gebrauchen.chelbecker in Vorstädt und bey denSoll jedem sein Gut besonder mah-Stadtmauren zu haben.24.len.Over such Bruggen.Alle nacheinander wie sie kommen,fertigen außgenommen den Armen. 24.P.Sollen in der Mühlen kein ViehePastoren sollen zu Bdienung derhalten noch mehr Schwein dan zurPfarkirchen / so sie nicht nutz undHaußhaltung noͤhtig.quem / nicht zugelassen.Jeder Müller soll vereydt werden /Sollen die Kirchen in eigenerauch derselben Knecht.Müllers Gelöbde.sohn bedienen.Pastoren so mit gnugsamer Con-Seines Knechts Gelöbde.petentz nicht versorgt / soll aufEs soll auch in der Mühlen etr.richt der Beampten ein zimlichMühl=Wagen auffgericht werden. 24.kommens verordnet werden.Müssiggenger mögen im Durchzie-Pastor