Gulich= und Bergischeoder auch von uns nicht zugelassen/ sollen in keinem wege gestattet/sonder wa sie betretten / sampt ihren Auffenthältern / Anhängernund Zuständern / an Leib und Leben / und so sie entwichen / anihren Gütern gestrafft werden.Buchtrucker / Verkauffer und Führer.En Buchtruckeen / Verkauffern und Führern soll nichtgestatt werden / einige Bücher / so den WiedertäuffernSacramentierern / Gotteslästerern / oder Auffrührischen anhängig / oder sonst Schmehe- und Schand-bücher / Schrifften oder Gemeels wären / feyl zuhaben / zuverkaufsen oder zubringen. Sondern welche nach publicirung dieses unsers Edicts damit betretten / denen sollen solche Bücher / Schmeheund Schandtschrifften oder Gemeels abgenommen / Uns zugeschickt / und sie auch in unsern Fürstenthumben und Landen/ Bücherfeyl zu haben nicht mehr gestattet werden. Vnd sollen die Pastölund Schultheissen / Vögt oder Richter / jedes Orts / hierauff samender handt fleissig acht haben / daß kein Bücher verkaufft werden / sie seyen dan vorhin durch die Pastör und Diener der Kirchenbesichtigt und zugelassen.Dergleichen sollen sie auch von den unsern nicht gegoldenempfangen oder behalten / sondern den Ambtleuthen und Obristenauch von denen die sie jetzund hätten/ anstundt überantwort werben / alles bey der Straff der Winckelprediger / wie im nechArticul vermeldet ist.Schrifften oder Botschafften der Sectarien odersonst mit Auffruhr und Vngehorsamb zugethan.O auch einige Schrifften oder Botschafften / den W.dertäuffern / Sacramentierern und andern unchrichen verdampten Secten/ oder sonst dem Auffruht7Ungehorsamb zugethan oder verdächtlich / zugestaoder ankommen wären oder würden / dieselbige sollen bey der Straf-Leibs und Guts / Uns / unsern Ambtleuthen und Befelchhabmit Anzeigung von wem / oder woher sie kommen / überantw.und in keinen weg verhalten werden.Den
Druckschrift
Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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