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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
43
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Policey=Ordnung.42Feuwr=Ordnung.jeweil auch auß Unfleiß und Nachlässigkeit / zuvielmah-len Feurs-Noht und Schadt/ in unsern Fürstenthum-ben und Landen sich zuträgt / darauß dan mercklichVerderben und Schaden entstehet / so ist unser ernsteMeinung und Befelch daß in allen unsern Städten / Freyheitenund Dörffern die Verordnung geschehe / daß zu jedem halbenJahr / alle Feurstett / Schorenstein / Backofen / und Esthen / dar-auff man Gersten und Maltz zutrügen pflegt / fleissig besichtigt /und was daran Mangels befunden / den Inhaber derselben Feipr-stat / anstund. zuwenden und zu besseren / mit ernst eingebunden /auch ein jeder darzu gehandthabt werde.Kein Schorrenstein oder Rauchlöcher / es sey von Stuben /Schmidten / oder andern Herdten / sollen zu der Seithen außgehen /sondern auffrichtig wohl versorgt werden/ wo bey ein Schad undStanck verhüt bleib. Und wo darinnen einig Gebrech wäre/ sollenunser Befelchhaber und der Burgermeister daran seyn / daß sol-ches abgestelt / und inwendig einer benanten Zeit gebessert werdeSo sollen auch allenthalben in unsern Städten / Freyheitenund Dörffern / an bequemen und gelegenen Orten / Fewr-Leiter,Hacken / Seyl / Wasser-Büdden, Ledern-Eymer, und anderenohtuͤrfftige Rüstung verordent werden / und Fürsehung gesche-hen / damit man in der Noht / Hülff und Rettung zuthun ge-schickt sey.Ein jeder Burger und Haußman soll für sich selbst / von Pa-schen an / biß auff Michaelis / eine Bädde mit Wasser / in oderfür seinem Hauß stehen haben.Dergleichen zwo Kruchen unter seinem Dach / aber die ver-mögende Bürger und Haußleuthe / jeder einen Ledern Wasser-Eymer und auch ein Sprütz halten-Da auff den Dörffern kein Graben / Poel oder Pützen vor-handen / darin man zu Feurs und anderer täglicher Noht / Wasserhalten können / sollen dieselbige noch verordent und gemacht werdenVnd damit solchem allem desto fleissiger nachgegangen / so sollen unsere Ambtleuth und Befelchhaber/ dergleichen die Burger-meister Auffmerckens haben / und daran seyn / damit es in unsernStädten / Freyheiten und Dörffern laut obgesetzter Ordnunggehalten werde.Wo