Druckschrift 
<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
214
Einzelbild herunterladen
 

Schuzredner antworten : zuförderst bildet man unsnicht gehörig aus, und das männliche Geschlecht ent»fernt uns geflissentlich von^den Quellen der Bildung:dann ist euer Vorgeben nicht einmal streng richtig,denn gegen die meisten Männer, die der Ruhm ihresGeschlechts sind, wollten wir euch gar wohl Weibergegenüber stellen,, die nach einer gerechten Schätzungihnen nichts nachgeben würden; endlich könnte ausdieser Ungleichheit, wenn sie auch gegründet wäre,nimmermehr eine so entschiedene Ungleichheit derRechte folgen, da man ja wohl auch unter den Män-nern eine sehr grofse Verschiedenheit der geistigenund körperlichen Kräfte wahrnimmt, ohne dafs mandaraus eine so drückende Folgerung auf das gegensei-tige Rechtsverhältnifs derselben gestatten will.

Es wäre, demnach vor allen Dingen nur das zuuntersuchen, ob denn auch wirklich die Weiber sozu-rückgesezt sind ,' als es einige unter ihnen, und nochmehr, einige unberufene Schuzredner derselben.vorge-ben. Es wird- in unserer Darstellung ein Punkt rrachdem andern sich ergeben,

O

§ 33 *

Ob an sich dem weiblichen Geschlechte nicht alleMenschen- nnd Bürgerrechte so gut zulcommen, alsdem männlichen ; darüber könnte nur der die Frage er-heben , welcher zweifelte, ob die Weiher auch völli-ge Menschen seyen. Wir sind darüber nicht im Zwei'fei j wie aus den oben aufgestellten Sätzen Jiervorgeht.Aber darüber, ob und inwiefern das weibliche Ge-schlecht alle seine Rechte ausüben auch nur wollen

könne,

<;