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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
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will ich liier nur kurz angeben; da diese Untersuchungnicht eigentlich hieher gehört.

Die Bildung eines Wesens seiner Art ist die lez-te Stufe der bildenden Kraft in der organischen Natur,und diese-Kraft wirbt notbwendig stets, wenn dieBedingungen ihrer Wirksamkeit gegeben sind. Warensie nun immer gegeben, so würde in der Natur ein be-ständiges Uebergehen in andere Gestalten, nie aber einBestehen derselben Gestalt, ein ewiges Werden, undniemals ein Seyn Statt linden; und da nichts da wäre,das übergehen könnte, auch nicht einmal ein Ueber-ge.hen möglich seyn; ein undenkbarer, und in-sichselbst widersprechender Gedanke. (Es ist derselbeZustand, den ich oben. [S. 24.j den Streit des

Seyns und Nichtseins nannte.) So ist keine Naturmöglich.

Sollte sie möglich seyn, so mufste die Gattungnoch eine andere organische Existenz' haben, ausserder als Gattung; doch aber auch als Gattung da seyn-,um sich fortpflanzen zu können. Dies war nur da-durch möglich, dafs die die Gattung bildende Kraftvertheilt, gleichsam in zwei absolut zusammen gehö-rende, und nur in ihrer Vereinigung ein sich forlpflan-zendes Ganzes ausmachende Hälften zerrissen würde.In' dieser Theilung bildet jene Kraft nur das Indivi-duum. Die Individuen, vereinigt, und inwiefern sievereinigt werden können, sind erst, und bilden erstdie Gattung; denp seyn , und bilden ist in der organi-schen Natur Eins. Das Individuum besteht lediglichals Tendenz, die Gattung zu bilden. So allein kam

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