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einrichtung. Kann der Verbrecher mit einem hohenGrade, von Wahrscheinlichkeit sich Verborgenheit undUngestrafiheit versprechen, was soll ihn dann abhal-ten, das Verbrechen zu begehen? Leben wir denndann nicht ohnerachtet der weisesten Gesetze , diewir etwa haben mögen, im vorigen Naturstande fort,wo jeder t-hut, was er vermag, und wir immerfortvom guten Willen anderer abhängig bleiben? Auchist es dann eine oJFonbare Ungerechtigkeit, die weni-gen, welche ertappt werden, nach der Strenge desGesetzes zu strafen. Hatten sie nicht, da sie rundumsich her Straflosigkeit sahen, die gegründete Aussicht,dafs sie auch ihnen werde zu Theil werden ? Konntensie durch ein Gesez abgehalten werden, welches siefür ungültig halten mufaten ? Der Spott, der aus demMunde des gemeinen Mannes allenthalben unsereStaatsverfassungen trift, dafs man in ihnen nicht .umdes Vergehens willen, sondern darum, weil man sichhabe ertappen lassen, gestraft werde, ist trefFend undgerecht. Die Foderung an die Dienerin der Gesez--gebung, die Folicei, dafs sie jeden Schuldigen ohn®Ausnahme herbeischalte, ist schlechthin unerlafslich.
.Ich habe über die Möglichkeit, dieser FoderungGenüge zu leisten, bei meinen Zuhörern Zweifel ge-funden, und kann nicht erwarten, dafs diese Fode-rung von meinen Lesern anders werde aufgenommenwerden. Wäre die Behauptung dieser Unmöglichkeitgegründet, so würde ich ohne .alles Bedenken folgern:also ist auch der Staat überhaupt, und alles Recht un-ter den Menschen unmöglich. Alle sogenannten Staa-ten sind nichts anderes, und werden nie etwas anderes
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