sein blofses inneres Gewicht wirke, die republikani-sche Verfassung vorzuziehen sey. Dafs, es sey einer,oder ein ganzes Corps der höchste Regent, alle unter-geordnete Beamten durch diesen höchsten Regentenernannt werden müssen, ist leicht einzusehen; undeben so, dafs sie lediglich seinen Befehlen und seinemGerichte unterworfen sind. Denn nur die höchsteObrigkeit ist der Nation verantwortlich ; und sie istes nur überhaupt darüber, dafs Recht und Gerechtig-keit im Staate herrsche. Aber sie kann diese Verant-wortlichkeit nicht übernehmen, wenn sie nicht dieunumschränkte Wahl der Personen hat, durch die siedie Gerechtigkeit verwaltet, und wenn diese ihr nicb.tgänzlich unterworfen sind.
L) Eine zweite Frage ist, ob es besser sey, dafsdas Volk seine mittelbaren Repräsentanten für die Per-son ernenne, (in der oben [S, 195 r Theil] angege-benen rechtmäfsigen Demokratie) oder sie etwa durchdie Repräsentanten selbst ernennen.lasse, oder'-gar eineErbfolge einführe. — In Absicht der Ephoren ist dieFrage überhaupt und für alle Fälle schon oben aus ab-soluten Rechtsprincipien entschieden worden. Siebleibt sonach nur in Absicht der Verwalter der exeku-tiven Gewalt übrig. Und da hängt denn die Beant-wortung derselben von empirischen Thatsacben ab;hier insbesondere von dem Grade der Cultur des Volks,der nur durch, eine schon vorhergegangene weise undgerechte Gesezgebung zu erreichen ist. — Ein Volk }das seine Regenten selbst wählen soll, mufs schon sehrgebildet seyn : denn die Wahl mufs nach obigen
Grundsätzen, einstimmig seyn, um gemeingültig seyn