132
dasselbe zur Genugtuung nicht hinlänglich ist,fort zum absoluten, und bricht, wenn derSchuldige nicht gutwillig entrichtet, was er soll,ein in das Haus, und hält sich endlich, wennauch dieses verwirkt ist, an die Person.
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dasselbe zur Genugtuung nicht hinlänglich ist,fort zum absoluten, und bricht, wenn derSchuldige nicht gutwillig entrichtet, was er soll,ein in das Haus, und hält sich endlich, wennauch dieses verwirkt ist, an die Person.