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V.) Der Einzelne wird, zufolge des Vereinigungs-vertrags, ein Theil eines organisieren Ganzen, undschmilzt sonach mit demselben in Eins zusammen. Wirder seinem ganzen Seyn und Wesen nach damit ver-weht; — oder nur zum Theil, so dal's er in einer ge-wissen andern Rücksicht noch frei und unabhängigbleibe ? *)
Ieder giebt zurrt sciiützehden Körper Seinen Bei“trag: Er giebt seine Stimme zu Ernennung der Magi-slratspersönen, zur Sicherheit und Garantirung derConstitution, er giebt seitieh bestimmten Beitrag anKräften, Dienstleistungen, Produkten in Natur oderverwandelt in das allgemeine Zeichen des Werthsder Dinge, in Geld. Aber er giebt nicht sich und was
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Rousseau behauptet unbedingt: ieder giebt sickgaxiz. Dies kommt daher: Rousseau nimrfit eiri
Eiaenthümsrecbt an vor dem Staats veftxase: dasdurfch Formation begründete. Nun ist es natiir«lieh, dal's Ieder über dieses sein Eigenthum mitden übrigen ’Unterhandeln niuls, und dafs ei seinEigenthum im Staate nur dadurch werden kann;dafs ihm der Besiz desselben zugestanden wer-de'; dafs dasselbe sonach der Entscheidung desgemeinsamen Willens unterworfen wird, dafsdaher alles Eigenthum aufhört, .Eigenthum ziiseyn y bis die Unterhandlung abgeschlossen ist;Insofern gäbe allerdings Ieder alles;
'Nach unsrer Theorie kann keiner bei einetriStaatsbürger vertrage etwas zubringen, und esgeben, denn er hat nichts vor diesem Vertrage;Die erste Bedingung, daf3 er gebe, ist die,;dafs er bekotrlmeh habe. Weit entfernt sonach;dafs dieser Vertrag sich mit Gehen anfangexi soll-te, hebt, er an nom Inhalten;