Iz 8 6. B. Von den allgem. Negier. Rechten.
Sechstes^ Buch.
Von'
den einzelnen, besonders dm allgemeinenkaiserlichen und reichsftandischenNegierungsrechten.
Erstes Capitel.
. Von
der Emtherlung der Rcgierungsrechte überhaupt.
' §- -15.
^er Abhandlung von dem Rechte der höchsten Gewalt undder Art und Weise der Negierung.überhaupt, sowohl in An-sehung des ganzen Reichs, als der einzelnen Staaten dessel-ben , folgt nun billig die Erörterung der Lehre von den ein-zelnen, der höchsten Gewalt zustehenben, Hoheits-, oderNegierungsrechten. Es wird also nunmehr von diesen Rech,ten thsils nach allgemeinen Grundsätzen, theils nach denGrundsätzen des besondern teütschen Reichs- und Territo-rialstaatsrechts zu handeln seyn.