Inhalt.
Fünftes Buch.
Von der Regierung der besondern teutschcn Staatenüberhaupt.
Erstes Capitel. Von den Territorien und deren In-nern Verfassung überhaupt.Seite r.
Zweytes Capitel. Don Landstandcn und deren Der-
hältniß zur Regierung des Landes.. rit.
Drittes Capitel. Von der Subordination der Reichs-lande unter der kaiscrl. Regierung und deren Wir-kung. ..
Viertes Capitel. Von Verschiedenheit der Verfas-sung der Länder nach Verschiedenheit der Persondes Landesherrn.- - ro/»
Fünftes Capitel. Von den Reichsstädten und deren
innern Regierung. .......... ri?-