Handbu
des
Teutschen Staatsrechts
nach dem System
des
Herrn Geheimen Justizrath Pütter.
Zum
gemeinnützigen Gebrauch
der
gebildeter» Stande in Deutschland,
mit Rücksicht
auf die neuesten merkwürdigsten Ereignisse
bearbeitetvon rem
Hofrath und Professor Häberlin
zu Helmstädt.
Zweiter Band.
Neue verbesserte und vermehrte Ausgabe.
8uum cui^ue.
bei
Berlin, t797.
riedrich Vieweg, dem älteren.