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2 (1797)
Entstehung
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131
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5>C. V. d. inncrn Regier, der Reichsstädte, izi

andern Staaten, und trieb die ausgebreitetste Handlung«Zn der Folge kam jedoch die Hanse in Verfall und denletzten Stoß erhielt sie im dreyßigjährigen Krieg« Indessenbehielten die Städte Hamburg - Lübeck und Bremen nochimmer den Namen der Hansestädte bei) und selbst der west-phälische Friede enthält verschiedene ihnen zum Vortheil ge,reichende Verfügungen *). Er erhält und sichert ihnen dieFreyheiten der Schiffahrt und der Handlung, die sie vordem Ausbruch des Kriegs gehabt haben, und eben so kom-mm in dem Nyswicker, Badenschen und Wiener Friedenverschiedene üe betreffende und begünstigeitde Artikel vor.Haben auch gleich die Hansestädte nicht ihren ehmaligenFlor wieder erreichen können, so treiben doch, die StädteHamburg, Lüveck und Bremen noch jetzt einen sehr ausge-brcitrtsn Handel zur See und-zu Lande. Der Handlungs-flor dieser Städte hat, wo nicht für ganz, doch für einensehr großen Theil von Deutschland Interesse, denn sie lie-fern Deutschland diejenigen Products, an denen cs Man,ge! leidet; sie bereichern einzelne teutsche Staaten dadurch,daß sie die Products derselben absctzen und in andre Reicheausführen, folglich wird durch sie das Gold fremder Na-tionen nach Deutschland gebracht. Kein Wunder also, daßim I. 1742. das kurfürstliche CKlegium es der Mühe werchhielt", den Kaiser in der Wahlcapitulation Art. 7. §. 2. zuverpflichten, sowohl die Handlung treibenden Städte über-haupt, als insonLerheit die vor andern zum gemeinenVesten zur Seetrafiquirenden Städte Lübeck, Bre-

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*) r. 0. Art. is. §. 16. Art. 17. §. 10. u. 11.