Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

L. L Von Landsrändcn u. deren Verhältniß rc. 41

Pflichten der Landesregenten und ihrer Unterthanen, oderLandesgrundgefttze sind; und so haben sich landschaftliche

C 5

Bürger? Was wäre bürgerliche Freiheit? Kann der Fürst gesetz-mäßig allein beurtheilen, daß das, was er tbun will, bes-ser ist, als das, was cr thun soll? Ist es nicht seine Schul-digkeit , diejenigen, mit denen er cenlrahirt hat, auch zu befra-gen, ob das, was ihm befler dünkt, ihnen auch als das Bessereeinleuchte?

Gewöhnlich gicng man aber mit mehr Behutsamkeit zu Wer-ke, wenn man die Verbindlichkeit solcher Landesverträge anfech-len wollte, Man sagte zum Beispiel: sie seyen in Zeiten derNoch abgezwüngen worden; der Vorgänger in der Regierung,unter dem dieser oder' jener mißfällige Vertrag errichtet wordensei), sey ein schlechter Regent gewesen, er habe unveräußerlicheRcgierungsrcchte gegen ein Stück Geld verschleudert, seinemNachfolger habe er aber auf solche Weise nichts vergeben kön-nen rc. Hierauf antwortet schon M o s e r in seinem Werke, vonder deutsche» Reichsstände Landen, B. 4. C. ; S.uz?. Machen es denn die Herrschaften anders? Hat Mosesden Egyptern die Frucht umsonst gegeben? Welcher Landesherrwürde seinen Landständen Tonnen Goldes und Millionen unevt-geldlich vorschießen, um sie in ihren Nöthen zu helfen. Beding-ten Landstände Hey solcher Gelegenheit sich etwas ein, das inder That dem Landesherrn oder dem Lande schädlich wäre, soließe es sich hören, und die Sache würde von dem Lberrichterbillig in kerminos iulti er aegui zurück verwiesen. Aber man se>.he/dergleichen Compactate an; was enthalten sie? Gewiß allemeistentheils nichts, als Dinge, welche ohnehin göttlichen undnatürlichen Rechtens oder Ucbcrbleihsel der uralten teutschcn au-gebohrnen Freyheit sind, oder welche den Einbruch einer schäd-lichen , despotischen und willkührlichen Regicrungsart aufzuhal-tcn suchen und dergl. Lassen die Regierungsnachfolgcr es sichgefallen und wohl schmecken, wenn ihr Vorfahrer neue Anlagen,Frohndienste u. dergl. aufgebracht, mehrere Güter und Gefällean sich gezogen hat,' u. s. w.; warum sollte er nicht wiederumes sich auch gefallen lassen, wenn er etwas, allenfalls auch ohnewahre Noth, weggcgebcn hat. Ja, sagt man, unter jenemprofitirt, und unter diesem leidet der Staat. Ja groß Dank!