Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
35
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L. C. Von Landstanden t>. deren Verhältnis' re. ZZ

nicht als ein Corpus ansahen, ja daß nur selten undMehr-in Ehrensachen, als in andern, die, dem einzelnenRitter zugesügte Kränkung, von der ganzen Ritterschaftgefühlt wurde, zu statten. Der Ritter haßte nicht nurden immer wohlhabender werdenden Städter, wie beydePfaffen haßten, sondern oft beneidete auch der eine Ritterden andern, die eine Stadt die andre. Jeder glaubte nurfür sich zu seyn, sah seinen Nachbar als Feind an und ge-meinschaftliches Interesse war eine unbekannte Sache. Ver-stand der Fürst die Eifersucht und Trennung zu unterhal-ten, so konnte ihm der Sieg nicht fehlen. Die Geschichteder ältern Zeiten ist voll von Fehden zwischen Fürsten undRittern, Fürsten und Städten. Ein Ritter half den an-dem unterjochen und ein Stand den andern.

Endlich wachte man auf, man ficng an eknzusehsn,wie schädlich die Eifersucht und Trennung sey, und wiesehr man sich durch nähere Vereinigung gegen den Verlustbereits entzogener Rechte hätte sichern können. So tratenerst, wo es noch Zeit war, die einzelnen Stände in nähe-re Verbindung Und wie auch dies noch nicht Helsenwollte, so vereinigten sich alle in ein Corpus. Soschloffen schon im Jahr 1346. die Landstände im BisthumMünster eine Verein unter sich, die sie itn Iahr 1466.wegen verschiedener Landesbeschwerden erneuerten und schärf-ten. Zm Jahr iz;4- vereinigten sich die Landstände inPommern, izya. in Lüneburg Und Bayern, 140z.inSalzburg, 14;«. in S achsen, Meißen, Frau»ken, Osterlanb und Voigtland, r4;ä. im Trier-scheu, 1458- in Schlesien, 146;. ini Köllnischenund 1467. in der Lausitz *). Wenn erst die Geschichte

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*) Moser von der Reichsstände Landen und Unterthaneii»S/6;p70s.