Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
31
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2. C. Von Landstanden u. deren Verhältnis rc. ZI

rem Bezirk befugt. Baute der Fürst Burgen und festeSchlösser, so that es der Edelmann ebenfalls, wenn er dasVermögen dazu harre, oder mehrere vereinigten sich und er,bauten sich eine Burg in Gemeinschaft. Freyheir herrsch-te überall *), Unterthanen - Pflichten kannte man nicht,alles reducirrs sich aufLehns - Pflichten.

Dies System erhielt sich Trotz der aufkeimenden Lan-deshoheit, noch lange. Wie war dies auch anders mög-lich? Die Landeshoheit war noch nicht so fest begründet,daß die neuen Landesherrn sich mehrere Freyheit hattenherausnehmen können. Sie mußten vielmehr ihre neueUnterthanen auf alle Art schonen, wollten sie anders nichtden noch zarten Keim der Landeshoheit wieder ersticken;denn es ist gewiß, daß ohne den guten Willen der freyei»Landes-Einwohner die Fürsten nie das werden konnten, odergeworden wären, was sie sind.

Mit welchem Schein des Rechts konnte aber auchder neue Herr des Landes von seinen nunmehrigen Land-sassen etwas fordern, wozu er sich selbst nicht gegen seinenHerrn, den Herrn des ganzen Reichs verpflichtet hielt?Konnte er es ihnen verübten, wenn sie ihm ,nicht mehrereRechte gestatten wollten, als er und seine Milfürsten demKaiser gestatteten wenn der nemliche Freyhcitsgeist, derdie Fürsten in Ansehung des Kaisers beseelte, auch in dieUntergebne drang? Freilich läßt sich eine solche Billigkeit

Nur der arme Bauer machte davon eine Ausnahme,denn dieser war großtentheils der Wil! kühr seines Gutsherrnüberlaffen. Daher aber auch späterhin der Bauernkrieg, inwelchem Edelleute und Prälaten gespießt, Schlosser und Klosterverheert'!und arger gehauset wurde, als in unfern Tagen inFrankreich geschehen ist. S. die mit philosophischem Blick ge-schriebene Geschichte des Bauernkriegs von Sartorius.