Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
15
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r. C. V. d. Lorrit. u. deren innern Verfassung. 15

verkauft gewesenen Kammergüksr wieder erkauft und demFürsten nebst einigen andern Gütern als eine Domaine über-lassen har, allein dies ist doch nur Ausnahme, nicht Regel.Zn Hinsicht auf die Landschaft würde also der Fürst seineKammergüter veräußern können*), wofern anders nichtbesondre Verträge deshalb vorhanden sind **), allein sobald sie Stammgüter, das heißt, einmal in die Familiegebracht sind, so können sie nicht ohne Einwilligung dersämmrlichen Stammvettern, und bey Lehen nicht ohne Ein-willigung des Kaisers verkauft werden.

Auffallend ist es übrigens und dem Anschein nach sichselbst widersprechend, daß aus den Einkünften der Kammer-

H Wenn indessen der Fürst einen beträchtlichen Theilseiner Kammergüter veräußern wollte, so würde allerdings dieLandschaft ein Recht zu widersprechen haben, weil alsdann sie,wenn cs dem Fürste» an den nökhigcn Einkünften zu seiner.Un-terhaltung und zur Bestreitung der. Staatsbedürfnisse fehlte,ihm neue Abgaben bewilligen müßte. Daß die Kammergüterüberhaupt und schon ihrer Natur nach nicht ohne Einwilligungder Landschaft veräußert werden können, hat sehr einleuchtendausgeführt Hr.Kammersecretair von Florencourt in seinemEtwas über die Natur, die Veräußerung undVerschuldung der Kammergüter teutscher weltli-cher Reichsstände. Hclmstädr. 179;. 8 .

?*) Es giebt allerdings Länder, in welchen dergleichen Gü-ter durch Landesoerträge dem Staat afficirt und auch in Rück-sicht auf die Landschaft unveräusserlich gemacht worden sind, sodaß deren Einwilligung zur Gültigkeit ihrer Veräußerung, er-forderlich ist. Man s. Moser von der Reichsstände LandenS. 29c. u. f. In den Herzoglich Braunschweigischen Landendürfen sogar nach einem zwischen den Herzog und der Land-schaft unter den 1. May 1794. geschlossenen Vertrage die Kam-mergüter nicht einmal ohne Einwilligung des enger» Ausschus-ses der Landstände verpfändet oder überhaupt mit Schulden be-schwert werden. Die Idee rührt ganz allein von dem Herzogher und hat einzig ihren Grund in dessen Wunsch, sein Land^auch für die Zukunft auf ewige Zeiten zu beglücken. Möchtedoch dies Beyspiel allgemeine Nachahmung finden.