Erstes Kapitel: Die einfachsten Formelemente des poetischen Rhythmus. 303
ziele“; das Ganze „fafst sich“ demgemäfs in höherem ' odergeringerem Grade für meine Auffassung in dem einen Elemente„zusammen“, „verdichtet“ sich darin, hat darin seinen „Schwer-punkt“, ist darin „repräsentiert“. Ich „beziehe“ die unter-geordneten Elemente auf das übergeordnete oder herrschende,betrachte jene im „Hinblick“ oder mit „Rücksicht“ auf dieses,unter dem „Gesichtspunkt“ desselben. Jene kommen für mich,mehr oder minder, je nach dem Grade der Unterordnung,nicht für sich „in Betracht“, sondern als etwas zum Über-geordneten oder Herrschenden „Hinzukommendes“, dazu „Ge-höriges“, ihm „Anhängendes“, als ein Moment in demselbenoder eine Bestimmtheit an demselben.
Eine solche monarchische Unterordnung nun findet auchhier, innerhalb der Einheiten aus rhythmischen Elementen, not-wendig statt.
Welches von mehreren Elementen einer Einheit aber insolcher Weise zum herrschenden Element innerhalb der Einheitgemacht, und welche ihm untergeordnet werden, diese Fragebeantwortet sich, wie wir gleichfalls von früher her wissen,nicht unter allen Umständen gleich. Es gibt, so sahen wir,verschiedene Bedingungen der Unter- und Überordnung. Sosind auch in unserem Falle die Bedingungen der Unterordnungund Überordnung verschiedenartige.
Dieselben lassen sich aber zusammenfassen in den all-gemeinen Ausdruck: Zum übergeordneten Element wird das-jenige, das an sich einen Vorzug hat, d. h. seiner Natur nachdie Auffassungstätigkeit in höherem Mafse in Anspruch zunehmen vermag.
Hier nun handelt es sich zunächst um die rhythmischeEinheit aus zwei Elementen. Innerhalb derselben ordne icheines der beiden Elemente dem andern unter. Dabei ist demsoeben Gesagten zufolge die Frage, welches Element zum herr-schenden werde, unmittelbar entschieden, wenn eines derselben„objektiv betont“ ist. Ich ordne dann diesem betontenElement das andere unter. Das betonte Element ist ja das-jenige, das die Aufmerksamkeit in höherem Grade in An-spruch nimmt. Dies betonte Element wird demnach notwendig