Zv8 7. B. Von den tvesentl. Negier. Rechten«
wohl durch den westpäiischm Frieden, als auf dem Reichs-tag selbst anders bestimmt war. Der R. A. von 1654. ver-ordnet daher H. 1Z4.: '„Daß das noch nicht zur Vollkom-menheit gediehene Concept von i6iz. Hey der nächstkünfti-gen Visitation revidirt und zugleich alles dasjenige, was all-hier (auf dem Reichstage) verglichen und verordnet, ein-getragen und das ganze Werk präparatorisch mit Gutachtenalso eingerichtet werden solle, damit man es auf dem nächst-künftigen prorogicten Reichstage erledigen könne."
Unglücklicherweise kam indessen Vre beschlossene außeror-dentliche Visitation nicht zu Stande; im I. 1707 — 171z»wurde zwar das Kammergerichl vistlirt, allein die damaligeVisitation begnügte sich mit der Wiederherstellung des Ge-richts und mir der Abstellung einiger Mängel und Gebre-chen. Endlich wollte die letzte Visitation, welche im Z.1767. ihren Anfang nahm, Hand an das Werk legen. Sieernannte sechs der vorzüglichsten und gelehrtesten Beyfltzerund trug ihnen die Ergänzung und Berichtigung der gan-zen Arbeit auf. Der erste Theil wurde katholischer Seit-dem Herrn von Lvskant, und evangelischer Seits demFreyherrn von Harpprecht*); der zweyte Theil, demHerrn von Alb ini dem Vater, und dem Freyherrn vonCr am er; der dritte dem Herrn von Ortmann und nachdessen Absterben, dem Freyherrn von Zillerberg (jetzigenSalzburgischen Directorialgesandten auf dem Reichstage)und dem Freyherrn von Niedesei zur Bearbeitung über,;ragen. Diese Männer unterzogen sich dem ihnen aufge-
'Einem Manne, der sich durch sein Staats-Archivdes Kais, und Reichsrammergerichts, und durch sei,ne große» Verdienste um das Unterhaltungswesen -es K.G. di«,scr Ehre vorzüglich würdig gemacht hatte«