Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
305
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i.C. s.A, B. d. Kais, und ReichSkammerger. ZQZ

Tage*) mit der Duchsicht desselben, und ließ darauf denStänden seine Bemerkungen darüber, und was er geän-dert wünschte, zustellen- Ein Ausschuß der Reichsständezog die kaiserlichen Monita in Erwägung, änderte zwareinige Kleinigkeiten ab, beharree aber in der Hauptsacheauf den ersten Entwurf und auch in diesem Glück sah sichder Kaiser genöthigt, nachzugeben, und das anderweitübergebene Proj-ct zu bestätigen. Sv kam also die ersteKammergerichtsordnung in kurzer Zeit zu Stande, aberfreylich war sie auch sehr unvollständig und mangelhaft, in-dem sie eigentliche Proceßvorschi isten fast gar nicht enthielt,sondern nur den Zustand des Gerichts, und dessen Gerichts-barkeit, jedoch diesen letzten Punct auch nur sehr im allge-meinen , bestimmte. Eben deshalb mußte man sie von Zeitzu Zeit erneuern und mit Zusätzen vermehren, welches aufden Reichstagen in den Jahren 1496. r;c>s. 1507. i;oz>i;rl. 152;. izr?. geschah. Doch so oft man auch schongebessert und gemehrt hakte, so blieb doch immer noch einereiche Nachlese. Endlich übertrug Kaiser Lart V. de,»'beyden Kammergerichtsbeysitzecn Conrad Braun undConrad Visch **) das Geschäft, eine neue Ordnungzu entwerfen. Beyde unterzogen sich der Arbeit und

Die kaiserlichen Rathe versicherten in einer Sitzung demReichstag, der Kaiser habe schon 2 Lage lang über der Anter-suchung des übergebenen Projekts von acht Ahr früh bis Abendsacht Uhr ununterbrochen gesessen, und hoffe in den folgendenzivey Tagen fertig zu werden.

Daß dieser Conrad Visch, welcher im I. 1548. seineGeysitzcrstelle mit der Kanzlep-Verwaltersielle vertauschte, Mit-verfasser der neuen Ordnung gewesen sey, darin stimmen alleNachrichten überein, allein statt dcS Conrad Brann nennenandre den K. G. D. Ca>spar C h u n o>

Zweiter Band» hl