l.C. 2.A. V. d. Kais, und Neichskammerger. zoz
her Negierung K. Friedrich III. gesprochen. Die Srän-de wünschten, daß ein bestä ndiges Kammergericht au-ßerhalb des kaiserlichen Hofes, an einem sieten Orte desReichs errichtet werden sollte, allein dazu war Friedrichnicht zu bewegen. Zwar hatte er bald nach dem Antritt sei»ner Negierung, nachdem das bisherige Hofgericht ganzeingegangen war, ein eignes Kammergericht ernannt, alleingegen dieses Kammergericht, das sehr willkührlich mit Gra-fen, Herren und Donoren beseht wurde, führte man lauteKlagen von Seiten der Stände, zumal da der Einflußdes kaiserlichen Hofs auf dieses Gericht sich bald merklichzeigte. Die Stände wollten daher dasselbe nicht am kaiser-lichen Hofe wissen, auch sollte es nicht, bald mit diesen baldmit jenen, sondern mit beständigen Beysitzern besetztseyn. Doch, wie gesagt, Friedrich war dazu durchausnicht zu bringen, ohnerachtet ihm selbst deshalb einigemaldie begehrte Türkenhülfe verweigert wurde.
Endlich gelang es den Ständen im Anfang der Regie-rung seines Nachfolgers K- Maximilian I. die Sachedurchzusetzen. Gleich auf dem ersten Reichstag, den dieserKaiser hielt, drangen sie in ihn, ein beständiges Kammer-gericht im Reich zu errichten. Sie suchten zu dem Endedie Projekte, welche-sie schon unter der vorigen Regierunggemacht hatten, hervor und verweigerten die. von dem Kai-ser begehrte Türkenhülfe, so standhaft, daß dieser endlichsich entschloß, dem Willen der Stände nachzugeben, undsg ward denn endlich im Z. 14^5." ein beständiges höchstesReichsgericht unter dem Namen eines Kaiserlichen undReichs-Kammergerichts eröffnet. Zu Frankfurt,oder wenigstens in einer Stadt im Reiche sollte dasselbeseinen bleibenden Sitz haben, damit es nicht, wie das an»