Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
285
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8. C. V. d. Rechtd. Steuern. II. v.Territ. Steuern. 28z

und wie unbillig wäre es also nicht gewesen, wenn der Rit-ter ftineGruudstückr noch obendrein hätte versteuern sollen.Doch die Zeiten änderten sich. Der Ritter brauchte nichtanders mehr beritten zu ftyn, als ein jeder andrer, dasheißt sür Sold, und nach Hof ward er auch nicht mehr ge-fordert, seitdem der pensionirte Hofstaat aufgekommen war.That er noch Hofdienste, so that er auch dies für Geld.Nun fiel also der vorzüglichste Grund seiner bisherigenSteuerfreyheit fort, folglich hätte auch diese fortfallen sol,len. Allein die Scene hatte sich inzwischen auch geändert.Ehmals hatte der Rittergutsbesitzer von Zeit zu Zeit, wenndie Preise stiegen, die Pächts und Zinsen seiner Bauernsteigern können. Der Bauer war, wenn auch nicht aller-wärts Leibeigner, doch nicht völliger, oft gar nicht einmalEigenthümsr seines Hofes, sondern nur Meyer, Pachteroder Zinsmann des Gutsherrn, und mag wohl in alternZeiten, wenn er einen harten Herrn hatte, übel genug dar-an gewesen seyn; denn was kümmerte sich der Fürst.um ihn,da er keinen Nutzen von ihm hatte? Allein, wollte jetzt, dader Bauer Steuer dem Fürsten geben mußte, der Gutsherrseinen Meyer von Haus und Hof jagen, und seine Lände»reyrn zum adlichrn Hofe schlagen, so verlohr dabey derFürst. Wollte der Gutsherr das, was der Bauer ihm lei-sten mußte, steigern, so klagte jener, daß er zur Landescasse

Knechten sich immer gerüstet zu halten, wie man^ch er Ehre n ta g b e y H 0 f k a m, wo wohl auch die größer»Städte, doch eine Stadt höchstens zo Trabanten zur Aufwar-tung zu stellen hatte, wo aber ein Ritter mit Mehrern Spicßjun-gen erscheinen mußte, wohlstaffirte laudkimdigc Knechte habenzollte, an blanker stählerner Rüstung, an krausen.Röcken undlange» Stiefel», an sawmetnen Mützen und Sturmhaube» keinMangel erscheinen durfte." Spittlers Gesch. von Hanno^vcr. Th. i. S. zl/.