L§6 6. B. Von den allgem. Regier. Rechten.
dies machte ihm den Kriegsdienst verhaßt. Ueberdem hatteer seine Lchngüter lange genug besessen, um es vergessen zukönnen, daß erste nur besaß, um dafür Kriegsdienste zuthun. Man mußte also nunmehr, wenn es zum Kriegekam, Leute für Geld dingen und besolden, die denn sreylichnach geschlossenem Frieden ihrer -Dienste wieder entlassenwurden, aber doch während des Kriegs Geld genug gekostethatten, auch mußte man Schießprügel*), Tarraßbüchsen,Pulver, Kugeln rc. anschaffen, welches lauter neue Aus-gaben waren, wovon man bisher nichts gewußt hakte. Baldwurden auch Collegia errichtet, und mit salarirten Rathenbesetzt. Nömermonate kamen auf und vermehrten, so wiedie darauf folgenden Neligionshändel, die Ausgaben un-gemein.
Eine Zeitlang bestritten die Fürsten diese und andre Ko-sten aus den Einkünften ihrer Kammergüter, und als dicsznicht mehr hinreichten, half man sich anfangs in Hoffnungauf bessere Zeiten -durch Borgen und Verpfänden. Aber dieZeiten wurden immer schlechter, statt daß sie besser werdensollten, und so blieb denn am Ende nichts übrig, als dieLaudstände und Unterthanen um eine mitleidige Hülfe anzu-sprechen. Die Landschaft übernahm nun zwar einen Thulder fürstlichen Kammerschulden, aber, sie war vorsichtig ge-nug, sich von dem tFürsien Reverse aussrellen zu lassen,
Ich bitte dies!nicht für einen niedrigen Ausdruck zu hal-ten. Unsre jetzt sogenannte Flinten, oder Musgueten waren al-,lerdings in Aufanss'Schießprügcl und wurden auch so genannt.Hatte derSoldat seinen Schuß gethan, so kehrte-cr das Gewehrum und brauchte es als eine Keule. In alten,Zeughäusern fiittde» sich noch dergleichen.