8.C. V. d. Recht d. Steuern. II. v. Territ. Steuern. 265
in den damaligen Zeiten ordentlicher Steuern bedurft?Der Ausgaben waren nur wenig. Die Hofhaltung konnteleicht von der Einnahme aus den Kammergütern! bestrittenwerden, die Ministerialen des Fürsten erhielten keinen baa-ren Sold, sondern Güter zu Lehen? Geheime Narhs undandere Collegia hatte man noch nicht, und bedurfte ihrernicht, weil theils die Geschäfte stch noch nicht so vervielfältigthatten, theils aber die Landstände selbst nöthigen Falls dasMinisterium des Fürsten ausmachten. Sollte eine Fehde be-gonnen werden, so hatte der Fürst seine Lehnleule, die ihmalsdann folgen mußten, und mußte man sich vertheidigen,so mußte, wie jetzt, die Nation in Masse aufstehen.
Allein die Scene änderte stch bald. Nach den Kreuz-zügen kam der unsinnigste Luxus an den Höfen auf. Esist fast unglaublich, wie sehr und auf welch eine unvernünf-tige Art oft geschwelgt wurde. So sagt die LimburgischeChronik von der im I. 1397. zu Frankfurt gehaltenen Zu-sammenkunft der Fürsten: „Herzog Lupold von Oesterreich,der lag da mit großer Herrlichkeit, also, daß er theke rufen:Wer da wollte essen und trinken, und seinen Pferden Fuderhaben, um Gott und um Ehre, der entkäme zu seinem Hof.Und gab er alle Tag bey 4000 Pferden Fuder. Auch rva.^ren da die Markgrafen von Meissen, Friedrich und Jörg,und hatten bey irvo Pferde *)." Schon hiedurch wur-den also die Schatzkammern ziemlich leer, ganz entblößtwurden sie aber, nachdem in den Kriegen von der Erfin-dung des Pulvers Gebrauch gemacht, und dadurch die gan-ze bisherige Kriegsart geändert wurde. Jetzt konnte derelendeste Troßbube den tapfersten Ritter vom Pferde schießen ;
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D Schmids Geschichte der Deutschen, Ah. 4. S. 4 ?§°