8. C. V. d. Recht d. Steuern. I. V. Reichsfteuern. 25A
dm. Damals glaubten indessen die Stände Wunder, wel«che gsldne Berge ihrer warteten und so bewilligten sie ihmdenn zu seinem vorhabenden Nömerzugs und zur Wie«dereroberung und Herbeybringu»g an dasReich derjenigen Länder, die demselben ent-zogen und lange Zeit in fremden Händen ge-wesen *), 4000 Mann zu Pferde und 20,000 Mann zuFuß. Um nun diese Mannschaft zu verkheilen, ward eineneue Matrikel in aller Eile auf dem Reichstag gemacht,und darin bestimmt, wie viel Mann zu Pferd und zu Fußein jeder Reichsstand stellen sollte. Einem Reisigen (Reu-ter) sollten monatlich nicht über ic> Gulden, und einenFußknecht nicht über 4 Gulden an Sold gegeben werden.Der damals vorgehabte Zug kam nun zwar nicht zu Stan-de, als aber nachher im I. 1535. zur Belagerung der vowden Wiedertäufer» besetzten Stadt Münster eine Reichshül-fe bewilligt werden sollte, beschloß der Reichstag, daß einjeder Stand den Anschlag des Römerzuges, wie er auf demReichstage zu Worms 1521. bewilligt worden, sofern sichder auf einen Monat an Geld erstrecke, und noch dazu einViertel eines Monats an Geld erlegen sollte. Auf eben dieArt wurde hernach in dem N. A. von 1541. zur Hülfe ge-gen die Türken ein halber Anschlag an Geld auf dreh Mo-nate bewilligt, diesmal aber jeder Reisige zu 12 , und jedevFnßknecht zu 4 Gulden angeschlagen. Vey dieser Berech-
*) Man giebt gewöhnlich den vorgchabten Rbmerzng alsden Grund der geschehenen Bewilligung von 24000 Mann an;allein das ist nicht richtig. Zum bloßen Romerzuge, um sichzu Rom zum Kaiser krönen zu kaffeu, brauchte Carl kein Heervon 24000 Mann, wohl aber um seine Projecte in Italien aus«zuführeu. Man s. selbst den R. A. vp» r;2i. §. ;o, und zwardie Schlußworte,