Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
192
Einzelbild herunterladen
 

192 6. B. Von ven öligem. Regier. Rechten.

Rechtschaffenheit sieht*); doppelt und dreyfach versündigter sich aber, wenn er die Staatsdienste verkauft und ei-nen schändlichen Diensthandel **) einführt, oderauch nur begünstigt. Dieser Handel ist der schlimmste vonallen, denn damit betrügen Regenten nicht nur andreund sich selbst, sondern inficiren ihr ganzes Land unddie Nachkommenschaft..

Der

-") In, dem Kur-sächsischen Mandat wegen üuakifici-rung junger Leute zu künftiger Dienstlcistng vom i/.Febr. 179z,heißt cs: „Auch ist ihnen, (denen nemlich, die sich dem Studi-ren widmen) der Grundsatz, daß nur Geschicklichkeit undFleiß, keineswegs aber Geburt und Stand der Eltern, oderRcichthum, auf künftige Anstellung gegründeten Anspruch ge-ben könne, frühzeitig einzuprägen." — Mochten doch in allenLandern ähnliche Verordnungen cxistircn, und — möchte auchdaraüf gehalten werden! °

Ucker den Dienstbandcl deutscher Fürsten. Franks, undLeipzig, 1786. 8. Mit dem Mqtro Homo Iwmini lupus. Ver-such über das Verhältnis der Moral zur Politik von G. H. vonBerg. HcilbroNn 1790. 8. S. eüe. f. Vom Ncrkausder Kir-chen dien stc s. das Archiv für die neueste Kirchengcschichte vomHrn.Abt Henke. Weimar 17.94. St. 1. Nr. 4. Pfarrver-kauf im HildeSheimische». Daselbst heißt es unter an-dern: „Wahr ists, katholische Erzbischöfe und Bischöfe gelangender Regel nach auf keine solche Art zu ihren Würden und Ein-künften , daß sie und ihre Kapitularcn sehr viel anstößiges darinfinden können, daß protestantische Pfarrer für den Nießbrauchder Pfarracker, Garten und Wiesen, ein angemessenes StückGeld zahlen. Aber wahr ist es doch auch, daß der geringsteDorfprcdiger ein bcy weitem mit Religion und Moralität in nä-herer Verbindung stehendes, und in dieser Hinsicht wichtigeresund ehrwürdigeres Amt führt, als der (heutige) Bischof (vomBischöfe, als solchem, nicht vom Fürsten, ist die Rede)und seine Domherrn samt und sonders; daß also auch mit derBesetzung der Dorfpredigerstellen weit strenger, gewissenhafter«ud unanstößiger verfahren werden sollte.