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te Gefahr, und — dem ganzen teutschen Reich eine heftigeErschütterung.
Es ist wahr: der Weg an die Reichsgerichte ist mühsamund beschwerlich, aber doch bey weitem nicht sosehr, alsviele glauben. Gedrückte und verfolgte Untcrthanen findenbey ihnen leicht Gehör, und werde» und müssen es, trotzaller'in den Gesetzen gemachten Einschränkungen, künftignoch immer mehr finden. Aufruhr und Empörung findnach unsrer Constitution so leicht nicht zu fürchten, und las-sen Untcrthanen sie sich zu Schulden kommen, so verdienensie, bey der auch sonst gerechtesten Sache, um so mehrscharfe Züchtigung, je weniger ihnen der Weg Rechtens ver-sperrt ist, und je unendlich weniger beschwerlich und ver-derblich dieser Weg für sie ist, als jener.
Doch politische Gründe haben bey staatsrechtlichen Fra-gen bisweilen nur wenig Gewicht. Es fehlt aber auch nichtan rechtlichen, um die Frage verneinen zu können. DerKaiser muß zwar die Untcrthanen schützen und ihnen seinenSchutz, wenn sie ihn darum anfiehen, angedeyhen lassen,aber folgt hieraus, daß er ihnen auch seinen Schuh auf-bringen kann? Und wäre dies nicht der Fall, wenn er un-aufgefordert sie schützen wollte? Schutz kann auch beschwer-Uch werden! Soll der Kaiser nicht vielmehr nach Vorschriftder Gesetze die Unterthanen zum schuldigen Gehorsam gegenihre Landesobrigkeiten anhalten *), und kann er also wohl,wenn sie diesen zu leisten sich noch nicht geweigert haben,eigenmächtig mit Vorschriften und Befehlen gegen die Lan-desobrigkeit verfahren, gesetzrauch, daß diese zum Nach-theil der Unterthanen zu weit ginge? Würde er nicht viel-
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