2 .C. Von Landständen u. deren Verhältniß rc. 79
um des Himmels willen keine gewaltsame, wobey wirTeuksche uns noch weit ungeschickter benehmen würden, alsdie Franzosen. Gott lob, daß wir aber auch nicht nöthighaben, dazu unsere Zuflucht zu nehmen. Publicität unddas Daseyn höchster Reichsgerichte machen ste unnöthig undstrafbar denjenigen, der zu gewaltthäkigen Mitteln schrei»tet. Freylich geht dieser Gang für den raschen Mann vielzu langsam, aber er führt dagegen auch am Ende destosicherer zum Ziel. Immerhin möchte auch die jetzige Ein-richtung bleiben und wirklich wäre es Ungerechtigkeit,denen, welchen einmal das Recht der Landstandschaft zu-steht, dasselbe zu entziehen. Aber man gestatte entweder,daß einige Deputiere des Bürger - und Bauernstandes derAblegung der Rechnungen beywohnen, oder man. gebe,welches noch besser wäre, dem Publicum alljährlich von derVerwaltung der allgemeinen Landes- (nicht landstä ir-dische») Casse, und den Verhandlungen auf Land - und-Ausschußtagen Nachricht. Ein solches Lampte renäu wür-de trefliche Wirkung thun *). Es würde die Landstände
') „Das einzig wirksame Mittel, sagt der verewigteLeopold II. in seiner öffentlich abgelegten Rechenschaft, dasVertrauen des Volks, in welcher Regierungsform es auch sey,zu erhalten, oder zu befestigen, ist jedes Individuum in denStand zu setzen., sich von den Ursachen der Verfügung unter-richten zu können, und mit möglichster Klarheit, und ohne al-len Rückhalt, von der Verwendung der Abgaben öf-fentlich Rechenschaft abzulegen." Und Schlözersagt in seinen Staatsanzeigen Heft 71. S» ;ii. Not. 4. „Dieschreckliche, landesverderbliche Desorganisation der Land stän-de in Hildesheim ist durch die unselige Verheimli-ch.» 11 g entstanden. Wie viele andre, große und kleine Staa-ten, namentlich in Deutschland, sind durch diese böse Ver,heimlichung bis auf deu heutigen Tag unglücklich geworden.Die Völker kommen nach und nach zur Besinnung. Eine Zeit-