78 5 - V. V. d. Regier, der bes. deutsch. Staatenüberh.
wieder einsam und verlassen da *), und sehen sich, wenn sienicht ebenfalls zurücktreten, dem Haß und der Verfolgungausgesetzt. Man hält sie für unruhige Köpfe, oder garfür Jakobiner, wenn sie Misbräuche rügen. Für denBauernstand sorgen noch zuweilen die Ritter und Präla-ten, besonders, wenn sie Gutsunterthanen haben, freylichoft mehr aus eignem Interesse, weil der Bauer, wenn eralles dem Fürsten geben muß, nicht ihnen die Abgaben ent-richten unv die hergebrachten Dienste leisten könnte, alsans wahrer väterlichen Fürsorge. Aber wie sieht es mitdem Bürgerstande aus?— Warlich, wenn in irgend ei-nem Punkt unsrer Verfassung eine Veränderung zu wünschenwäre, so wäre es in Ansehung der Landständischen. Nur
*) Auch hiezu findet sich der Belag in jener Darstellungder La n d es b es chw erd en, indem eS daselbst ferner heißt:Wie war aber der Erfolg? Eine kurze Zeit geriethcu sie i»Pflichteifer, ordneten eine Deputation an; legten die Beschwer-den dem Fürsten kraftvoll zur gnädigsten Beherzigung vor,- —Wie bald aber, wie leicht erlosch das Feuer!!Die Ursach dieses geschwinden Erlöschens, die Triebfedern diesesveränderten Betragens sind bekannt, weswegen man, mit lei-denschaftlicher Unanständigkeit, nach ein paar Monaten die land-ständische Deputation (bereit Betragen durch das Votum derUniversität zu Halle ehrenvoll gerettet ist) und hiermit zugleichdie ganze Untersuchung über den Haufen warf; denen Unter-thanen alle Unterstützung versagte, ja so gar, um die bisherobey der Deputation angewandten, und von dem Mandatarioporgeschoffene Kosten versagen zu können (welche jedoch bey Er-nennung der Deputation zum voraus von sämmtlichen Stän-den bewilliget waren) bey Sr. Hochfürstl. Gnaden darüber an-fragte; selbst auf Bestrafung des Urhebers dieser wohlthätigenUntersuchungssachc Antrag machte, damit jene verweigert, die-se aber, zur Entehrung bewilliget würde, wie solches die Gof-fauvschen Druckschriften zeigen. Und hicmit stieß man auf ewigLas Zutrauen der Unterthanc» des Landes, des bedrückten con-tribuellen Standes unwiderbringlich von sich weg.