2. C. Von Landständen u. deren Verhältniß rc. 77
den Schulden Trotz aller Auflagen kaum so viele Tausendeabbezahlt werden, als hoch sich die Besoldungen und Diä-ten der landsrändischen Deputirten belaufen?
Wo der Fürst selbst gut und aufmerksam auch auf daslandschaftliche Schuldwesen ist, da fallt freilich sehr viel,wo nicht alles von dem bisher erwähnten Nebel fort; aberein Land das einen guten Fürsten hat, und einen solchenstets habe» könnte, brauchtauch keine Landstände.
Woher rührt nun alles dies und so manches andre un-nennbare Nebel? — Hauptsächlich daher, weil unsre ganzeWolksrcpräsentation, — und Repräsentanten des Volks sollenund wollen doch unsre Landstände seyn — nichts taugt.Man bedenke nur erstlich, wie unverhältnißmäßig dieRepräsentation ist. Ein jeder Rittergutsbesitzer, oder Vor,sicher eines Stifts oder Klosters erscheint auf dem Land-tage, selbst wohl alsdann, wenn er gleich nicht einmalGutsunterthanen hat, die er repräsentiren könnte; dage-gen hat aber eine Stadt, die mehrere tausend, vielleichtzehn bis zwanzigtausend Einwohner zahlt, nur einen ein-zigen Deputirten in der landständischen Versammlung.Dann aber zweytens, was für Männer sind denn das,die auf dem Landtags erscheinen? Keine von dem Volke ge-wählte Personen, sondern Prälaten und Schultheißen oderBürgermeister der Städte, die ihre Stellen mchrentheilsder Gnade des Fürsten verdanken, und Ritter, die nichtselten in Kriegs-, Civil - oder Hofdiensten des Fürsten ste-hen. Einzelne Patrioten mögen wohl sich stets unter die-sen Elasten finden, aber ihre Stimme ist nicht stark genug,um durchdringen zu können. Finden sie auch anfangs beyihren Milständen Unterstützung, so stehen sie doch bald