Druckschrift 
2 (1797)
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

2. C. Von Landständen u. deren Verhältniß rc. 77

den Schulden Trotz aller Auflagen kaum so viele Tausendeabbezahlt werden, als hoch sich die Besoldungen und Diä-ten der landsrändischen Deputirten belaufen?

Wo der Fürst selbst gut und aufmerksam auch auf daslandschaftliche Schuldwesen ist, da fallt freilich sehr viel,wo nicht alles von dem bisher erwähnten Nebel fort; aberein Land das einen guten Fürsten hat, und einen solchenstets habe» könnte, brauchtauch keine Landstände.

Woher rührt nun alles dies und so manches andre un-nennbare Nebel? — Hauptsächlich daher, weil unsre ganzeWolksrcpräsentation, — und Repräsentanten des Volks sollenund wollen doch unsre Landstände seyn — nichts taugt.Man bedenke nur erstlich, wie unverhältnißmäßig dieRepräsentation ist. Ein jeder Rittergutsbesitzer, oder Vor,sicher eines Stifts oder Klosters erscheint auf dem Land-tage, selbst wohl alsdann, wenn er gleich nicht einmalGutsunterthanen hat, die er repräsentiren könnte; dage-gen hat aber eine Stadt, die mehrere tausend, vielleichtzehn bis zwanzigtausend Einwohner zahlt, nur einen ein-zigen Deputirten in der landständischen Versammlung.Dann aber zweytens, was für Männer sind denn das,die auf dem Landtags erscheinen? Keine von dem Volke ge-wählte Personen, sondern Prälaten und Schultheißen oderBürgermeister der Städte, die ihre Stellen mchrentheilsder Gnade des Fürsten verdanken, und Ritter, die nichtselten in Kriegs-, Civil - oder Hofdiensten des Fürsten ste-hen. Einzelne Patrioten mögen wohl sich stets unter die-sen Elasten finden, aber ihre Stimme ist nicht stark genug,um durchdringen zu können. Finden sie auch anfangs beyihren Milständen Unterstützung, so stehen sie doch bald