r.C. V.d.Terrsst. u. deren mnernVerfassung. Z
daß viele freye Gutsbesitzer von ihren reichern, mächtigemNachbarn, den Dynasten, und selbst den Grafen und Prä-laten unterdrückt wurden und in einen Zustand herabsanken,der nicht viel besser war, als der Zustand der Leibeignen, in-dem man sie zwang, ihre eigenthümlichen Güter den Gra-fen und Prälaten abzutreten *).
Zeder freye Mann baute sich in der Mitte seiner Be-sitzungen an.' Waren diese beträchtlich und hatte er vieleLeibeigne, so erbauten sich diese ebenfalls ihre Wohnungen umdie Wohnung ihres Gutsherrn und so entstanden DörfeLin dem heutigen Verstände, die blos von Leibeignen, welcheihren Gutsherrn zu Diensten und Abgaben verpflichtet waren,bewohnt wurden und von diesen stammen unsre heutigenRitter - oder adliche Güter ab. Es konnten aber auch aufandre Art dergleichen Dörfer entstehen. Mehrere freyrFamiletl konnten nemlich es der wechselseitigen Hülfe undUnterstützung wegen für rathsam finden, ihre Wohnungennicht so isolirt^ sondern mehr auf einen Haufen zu erbauen-Dies war vorzüglich der Fall, wenn sie keine Leibeigen«hatten, und ihre Besitzungen nicht so beträchtlich waren, daßsie davon an andre hatten abgeben und sich dafür Dienst«und Abgaben leisten lassen können.
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Z Den besten Beweis hievon liefert das Carolingische Ca-p'itular vom 1 .8ir. beym La/xsio c. i. 9,4;^. Daselbst heißt es:Oiounr — guvcl guicangue' /«»'» Lpil'eopo, Abbati vel
Lomin aric fuäioi vel Lemensrio sare noluerrr, occslüones guascantlliper illum ^supsrem, guomoäo sum conäsmusre poUinr, ec illuntlemper in liottem saoisnc ire »o/eN- Lk>/cn-
a«t «/li a»te»r ;»r k,ii<jrr«m /-aticnt,
sdsgris ullius inguieruäins äomi reüäeänk. Man s. Remers Ab-handl. von den Ministerialen, in dem Braun sch. Magazin
vomj J. i/sz.- St. 17. S.sS;. s-