Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
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486
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486 4 B. Von d. Recht u. d. Art u. Weise d. N. Reg.

bevollmächtigte Herrn Räche, Bothschafter und Gesandten.Gnädige, auch Hochgeneigte und Hochgeehrteste Herrn. ImCoytext heißt cs: Ew. Excellenzen, Hochwürden*), Hoch-gebohrnen, auch Hoch - und Wvhlgebohrnen Gnaden, Wohk-und Hochedelgebohrnen auch Hochedelgestrengen - - unter-thanig gehorsamst ergebenster Diener. Indessen versteht essich, daß sich die Titulatur nach dem Range und der Würdedesjenigen, der das Schreiben an die Reichsuersammlungerläßt, richtet, und daß also bald eine höhere, bald eine ge«ringere gegeben wird.

Auswärtige Mächte, die mit dem Reichstage Geschäftezu verhandeln haben, pflegen eigne Gesandte, oder Ge-schäftsträger an denselben zu accreditiren. So haben Frank-reich, Rußland, die vereinigten Niederlande, Großbritan-nien, Dänncmark, Schweden entweder ihre eigne Gesandteauf dem Reichstage, oder sie tragen, wenn sie zugleich, wieGroßbritannien, Schweden, Dännemark Neichsstände sind,ihren NeichSständischen Gesandten den Gesandschaftspostenmit auf. Alle Schriften, die diese im Namen ihrer Höfeübergeben, müssen übrigens entweder in teutscher oder, la-teinischer Sprache abgefaßt scyn, ober sind sie in einer an-dern Sprache aufgesetzt. so muß doch wenigstens eine Ue«bersetzung beygefügt werden.

§. 145.

Alles was an den Reichstag gelangt, pflegt sobald esmehrere. Vogen beträgt, nicht sowohl geschrieben, alsvielmehr gedruckt übergeben zu werden. . Der Druck

- 7 ) Nicht umgekehrt Hochwürden Excellenzen, ver-möge eines ausdrücklich darüber abgefaßten kurfürstliche» Eollergialschlusses vom 27. Jul. 1698.