r C. Gränzen des teutsch. Reichs. 57
5) Die Grafschaft Burgund, oder die Franche Com,tä! Nach der Erlöschung der Gräflich Durgundischen Liniekam sie an das Herzogliche Haus Burgund. Carl V.schlug sie mit zu dem Burgundischen Kreis, im NimwegerFrieden wurde sie aber von der Krone Spanien mit allerSouveränität und Rechten, wie Spanien sie bisher besessen,an Frankreich abgetreten.
6) Das Fürstenthum Oranien. Diefts Fürstenthumhatte ehmals seine eigne Herren, welche sich unter Lud,wigXII. souverän machten, und als Souveräns indemMadritter Frieden 1529. erkannt wurden. Von 1570. anbesaß es eine Linie des Hauses Nassau. Nach K. W i l,Helm III. von Großbritannien Tode, kam der K.von Preussen im I. 1702. zur Suecession, und dieserüberließ es im Utrcchter Frieden 171z. an Frankreich.
Unter päbstliche Hoheit sind von denen zu dem Bur-gundischen Reiche ehemals gehörigen Ländern gekommen, dieGrafschaften Avignon und Venaissin. Diese Ländergehörten in älter» Zeiten zu der Provence, und standenalso unter teutscher Hoheit. Die K. Johanna, Urenke-lin des K. Carl 'I. von Neapel, verkaufte im I. 1Z48. dieStadt Avignon mit dem ganzen dazu gehörigen Gebiete andem damaligen Pabst Clemens VI. für 80,000 florenti-nische Goldgulden, und dieser Kauf ward vom K. Carl IV.genehmigt. Venaissin hatte der päbstliche Stuhl schonvorher bcy Gelegenheit des Kreuzzugs gegen den GrafenNaymund von Toulouse erhalten, aber wieder abtre-ten müssen. Nachgehends kam die Grafschaft an die KroneFrankreich und diese trat sie im I, 1274. dem P. GregorX. wieder ab. Seit dieser Zeit hat zwar Frankreich vonZeit zu Zeit.noch immer Ansprüche auf diese Heyden Graf-
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