Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
39
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Einleitung

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VI) Bücher und Schriften über eknzelneMaterkeirdes teutschen Staatsrechts. Deren Name ist Legion, wiedie Lipenische KMorLeca r»»"» und deren Fortsetzungenvon Schott undS enkenberg, vorzüglich aber diePüt,rer- und Klübersche Litleratur des Staatsrechts beweist.Noch täglich wird ihre Zahl vermehrt, denn in Teutschlandkann sich nichts wichtiges ereignen, ohne daß gleich darüberdafür und dagegen geschrieben wird. Viele dieser Schriftenkommen entweder gar nicht, oder doch erst spät ins Publi-cum. Man muß sie daher unmittelbar sich von Regens,bürg, wo sie vorzüglich zu haben sind, kommen lassen, unddeshalb eine eigne kostbare Correspondenz dahin unterhalten.Nicht ohne Werth sind daher solche Werke, worinn von der-gleichen bey der Reichsversammlung erscheinenden SchriftenNachricht gegeben wird. Dahin gehören:

Meine ausführliche Nachrichten von den bey der Reichs,Versammlung und den Reichsgerichten erscheinendenSchriften. St. IVIII. Erlangen 1785. 1786.(Durch meinen nach Helmstädt erhaltenen und gefolgtten Ruf ist dies Werk unterbrochen worden. Sollte iches einmahl wieder fortsetzen, so würbe ich demselbeneine größere Ausdehnung geben).

Friedrich Cotta teutsche Staats - Litteratnr. 1790. 91.92. (Erschien monatlich in einzelnen Heften, ist aber,mit dem Monat Octob. 1792. abgebrochen worden.Günther Heinrich von Berg Neue teutsche Staatslitte-ratur. Göttingen 179;. ( Eine Fortsetzung der Cot-taischen, die ebenfalls in einzelnen Heften monatlicherschien, aber nur ein Zahr gedauert hat, vielleicht,weil der Herausgeber theils seinen Plan zu weitläufiganlegte, »Heils und vorzüglich seinen ursprüngliche«C4