Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
36
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^6 Einleitung.

^,!4) Don der Reichsstände Landen? Landständen, Un^terthanen, Landcsfreyheiten, Beschwerden, Schul-den und Zusammenkünften. 1769.

i;) Von der Landeshoheit überhaupt. 177z.

16) Bon der Landeshoheit im Geistlichen. 177;.

17) Von der Landeshoheit im Weltlichen. Th. 1 9.r77-> I77Z-

18) Von der Unterthanen Rechten und Pflichten. 1774.

19) VonderReichsstädtischen Regimentsverfassung. 1772.

, 20) Nachbarliches Staatsrecht. 177;.

2i) Auswärtiges Staatsrecht. 1.772.

Joh. Christian M.a i e r teutschcs weltliches Staatsrecht.

Bd. i g. lseipz. 177;. 1776. 8-

D esseben teutsches geistl. Staatsrecht. Lemgo 177;-8.

Unter den Compendien haben die Pütterschen alle ^übrige weit Himer sich zurückgelaffrn, auch ist öenselben-dasSelchowische an kernhafter Kürze und Gedankenfülle nichtgleich zu schätzen, wiewohl dasselbe in mancher andern Hin-sicht, besonders der Faßlichkeit des Vortrags und Schönheitder Sprache zu den vorzüglichsten Compendien zu zahlen ist.

Die neuesten Lehrbücher des teutschen Staatsrecht sind vonHrn. Geh. Negierungsrath Kretschmann zu Bayreuthund Hrn. Prof. Dabel 0 w zu Halle. Lesenswerth ist dieVorrede zum Kretschmannischen Lehrbuche, und Aufmerk-samkeit erregt, was Hr. Dabel 0 win der Vorrede zu demsrinigen sagt.

IV.) Vermischte Schriften. Die vorzüglichstenharunter sind:

^0. Lommemsr. Vrancos.

L700. Vol, I. Und.II, in 4',