Inhalt.
Drittes Buch.
Don der Regierung des teutschen Reichs überhaupt.
Erstes Capitel. Von dem Rechte der höchsten Ger
walt nach der teutschen Verfassung überhaupt. S. ;S?
Aweites Capitel. Von der Art und Weise die höch-ste Gewalt auszuübcn nach der teutschen Verfas-sung überhaupt. ...... ... . . z§§
Viertes Buch.
Von dem Rechte und der Art und Weise der Reichs-regierung.
Erstes Capitel. Von dem Rechte der Reichs-Re-gierung besonders der kaiserlichen Gewalt. . . 418
Zweites Capitel. Von der Art und Wehe/ wie dieReichs-Regierung ausgeübt wird/ und zwar erst-lich in Ansehung der kaiserlichen Reservaten. . . 4?;
Drittes Capitel. Von dem Reichstage. .... 46;
Viertes Capitel. Non den Reichsdeputationen. 541
Fünftes Capitel. Von besondern ReichsständischenZusammenkünften.