14) Memand -darf wider seinen Herrn den König Kämpfer führen.
15) Wenn der Herr selbst flieht, bricht Niemand feine Treue.
16) Je größer die Treue, desto größer die Gunst.
17) Lehen ist von Gnaden.
18) Lehengnt ist halb Gut.
19) Wer des Herrn Gnade hat, braucht für Güter nicht zu sorgen.
20) Herrenhuld erbt nicht.
21) Schildlehen hat ein Ende, wenn der Herr den Schild wieder nimmt.
22) Alle Erblehen sind unsterblich.
23) Zu Erblehen braucht man keinen Einweiser.
24) Neuer Lehensbrief macht kein neues Lehen.
25) Lehen erlischt nie.
26) Lehen gibt kein Eigenthum.
27) Lehen tragen keine Schulden.
28) Lehen tragen Schulden.
29) Lehenrecht ohne Gewere ist kein Lehen.
30) Gewere ohne Lehen ist unrecht.
31) Gewer ohne Belehnung hat keine Kraft.
32) Lehen ohne Gewere entbehrt der Folge.
33) Niemand kann sein Lehen verlieren, der bei Nutz und Gewere sitzt.
34) Eine Vogtei ist kein Lehen.
") bbiggebs IVetten I 34: „tber ne tbor neu bnsbsri vvitbsr sinne bera
tbens beninx benign Iscka". Rnpr. (Maurer) I 38: „8o aber cksr berr sslbstieuebt sn xriebtt niemand sein trev". Spiegel deutscher Leute 59, 47. Schwab.W. 43. Daniels Rechtst). 463, 46. ") Gcuglcr, Rechtsbrief Rudolphs von Habsburgfür Nordhausen Einleitung Platuer II 22. ") Kling 411 n. 2: „leheu ist von gna-den". 'b) Hmjsch 905. ") Agric. 165, 267: „Wer des Herren gnade hat, der darfffür 'gnetter nicht sorgen". ^°) Fra,ick I 126: „Hcrrenschuld erbt nit". Kais. Frbg.700, 113: „Schiltlehen hat ein End, so der Herr den schilt wider nimpt". Holl.Sachs. 83, 65: „Hier om sign alle erkiesn onnersteriligb". Richtst. Lehnr. 22
Z 8: „No erklsn ckerk men nsnss insrvissrss". ^) Lünig III 555: „derhalben machtein neuer Lehcnbriefs kein neues Lehen". ^°) Weing. I 268, 43: „Lehen verloscht sichnimmermehr". ^°) C. M. Semmel: „Lehen gibt kein Eigenthnm", Nürnberg 1856Simr. 6281. Hillebr. 85, 113. '«) Eiscnh. 699. Hilleb. 84, 112. --) Schwab.Lehnr. 32, 6: „I-ebsnrsebt on Zever ist nit leben", Kais. Frbg. 688, 70. Lünig I345. Spiegel deutscher Leute 171, 167: „xervei an lebenungs ist uoreobt".Sachs. Lehnr. 59 Z 3. Schwab. Lehnr. 57: „xerver ans iennnAs bat cksbsineernkt". ^) Spiegel deutscher Leute 171, 167: „Hiies leben nns Zsvrer mangelt äervol^s". Sachs. Lehnr. 59 § 3. Lünig I 359. Rnpr. II § 6: „nieman sein lehcnVerliesen mach, der sein pei nütz vnd pei gwer sitzet". ") Schwabsp. 72. 2: „Lxnsvoxste)- ist niebt leben". Kais. Frbg. 562. Spiegel deutscher Leute 86, 81.