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sollen sie sittig und keusch ohne Mackel ausharren; wollen oderkönnen sie dies nicht, so ist cs besser, sie heirathen, als sie ge-rathen durch ihre Vergehungen ins Feuer; so geben sie dochihren Brüdern und Schwestern kein Aergerniß".")

2) Alle diejenigen, welche ein lebendig Gemacht haben, können nichtnoch Jemand heirathen. (110)

Wer eines Mannes Weib wissentlich behuri und sie darnach hei-rathet, gewinnt nie eheliche Kinder mit ihr.")

Da die protestantische Kirche eine Trennung des Ehebandes,namentlich im Falle des Ehebruchs und böslicher Vcrlassnngkennt (119121), hält sie sich an diesen Satz nur in beschränk-ter Weise.

3) Die Ehe wird verhindert durch fleischliche Sippe, das sind geborneFreunde. Geschwister sind die erste Sippe, Geschwisterkinder diezweite, Gcschwisterenkel die dritte, Geschwisterurenkel die vierte; diesevier Sippen dürfen sich nicht heirathen. (112)

4) Schwägerliche Sippe hindert gleichfalls in vier Graden und wennman zwei siebenjährige Kinder zusammengelobtc, sie berührten sichnie mit Mund und Hand und Eines davon stürbe, dürste das über-lebende nie des Todten Geschwister heirathen. (111)

5) Geistliche Sippe scheidet den Täufling oder Firmling und seinenPathen, sowie beider Kinder (113, 114). In gleicher Weise kön-nen sich die Kinder des Taufpathen und die Geschwister des Täuf-lings nicht ehelichen, wohl aber jene und die Eltern des Täuf-lings. (115)

Das Ehehinderniß besteht auch für den Ehegatten des Pathen, weilMann und Weib Ein Leib sind, also die eine Hand für die andere ver-pflichtet. °)

Auch die Heimlichkeit des Verlöbnisses, worunter der Mangel der el-terlichen Zustimmung verstanden wird, gilt als Ehehinderniß/) aber mitUnrecht, denn wenn ein Mann ein Weib nimmt, das weiß Niemand, als siebeide. Gleichwohl ist die Verkündung der Ehe au drei heiligen Tagen manchen-orts sehr frühe unerläßliche Bedingung. (116 s

Ueberhaupt sind die meisten dieser und andrer, hier nicht genannterEhehindernisse willkührlich, daher auch in der Geschichte ganz erstaunlichenSchwankungen unterworfen.")

ns Oxxria.ni siüst. 82. b) Sachs, l 87. es Schwad. W. 3-id. c>) OübmsrIns ooolssiLsttouin Protest. I 2 8 60. v) Näheres bei Eichhorn § >83, Beendet10211037 und oben S- 149