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kes und das gemeine Beste nach Gntbefinden befiehlt, behandelt seine Unter-thanen nicht als Glieder einer auf Gemeinwohl begründeten Gesellschaft,sondern als Leibeigene.
In Deutschland verleiteten schon die Benennungen „Landesherr",„Landesherrschaft" zu dem Jrrlhnme, der Fürst sei Eigentümer des Landes,die Herren hätten nur Rechte, keine Pflichten, und alle Unterthanen seienlediglich geschaffen, ihrem Willen zu dienen und zu tanzen, wie sie pfiffen.(297—300)
Sobald diese Gewalt wissentlich über die wahren Grenzen hinaus zumNachtheile des Gemeinwesen mißbraucht wird, ist Tyrannei gegeben. Diesegilt als Gottesgeisel und für den bösen Pöbel so nothwendig, als scharfeLauge für einen grindigen Kopf. Solch arge Regenten setzt nach Lehre derPriester Gott dem sündigen Volke zu einer Drohung und Strafe; ihre Ge-walt ist von Gott, die Sünde aber von Menschen entsprungen?)
Der Name schon ist in aller Welt ein verhaßter; auch der Aergstespielt immer noch unter der Maske der Rechtlichkeit und Sorgfalt für das ge-meine Beste, weil er außerdem acht- und vogelfrei würde; denn die Völkersind geneigter, die Tödtung eines Tyrannen als Befreiung zu preisen, als siewie ein Verbrechen zu verabscheuen. (303—308)
„Wer die Fürsten beredet, sie könnten sich stracks nach ihrem Kopfegebahren, gleichviel ob dies göttlichem und geschriebenem Rechte ähnlich oderunähnlich ist, ist ein Lügner und Verführer, denn die Obrigkeit ist schuldig,alle guten Gesetze und Ordnungen zu halten. (309) Solang dies geschieht,trägt man das Schwert für sie, sobald sie Unrecht thut, wider sie"?)
„Niemand darf gegen das Recht richten, welches der König gibt unddas Land entgegen nimmt, sondern nach dem Gesetze muß das Land gerichtetund geschlichtet" werde»"?)
Recht und Gesetz hält die Leute zusammen, stiftet Friede unter Brüdernund stärkt die Lande, Recht muß die Fürsten beherrschen, wie diese das Volk.Wer Treue will, muß Treue bieten und wer sie nicht hält, kann keine ver-langen, also sind zusammen der Knecht wie der Herr, Unterthan wie Obere?)(310—318)
„Dem, der seinem Herrn recht hold ist, ist gewiß Gott hold undebenso hat es jeder Herr nothwendig, seine Leute nach Recht zu halten"?)
n) Laiensp. 13. b) Rechtssp. 3. o) ll^sbe Uov« tortnle bei Thorsen l 79:,,il.engns man scsi o« äonmo ALU timen 1oAb tbssr bunnnZb giussr oe isndtabuer vitbser, nuin netter timen ioxb scsi Isnä äomses oo rsstses".ä) Wagenfuhr 55. s) Angels. 266. 20: „tbanr bicib ^itocilice 6ot bald, tbs bidbbis biLtorde ridtllos boid, and, eäo ab blskards Aebvvzdo tbsss tor m^els tbssrkstbs bs bis men ribtitos besids".