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322) Es gibt keine festere Mauer als Einigkeit.
323) Der Bürger Eintracht ist der Städte beste Festigkeit.
324) Einigkeit, ein festes Band,
Hält zusammen Leut und Land.
325) Friede düngt den Acker wohl.
326) Friede und Einigkeit haben alle Städte gebaut.
327) Was der Knopf gesiegelt, soll die Spitze vcrtheidigen.
328) Die Hand, die den Eid aufnimmt, kann ihn auch erlassen.
Gemeine Form der Staatsverwaltung ist in Deutschland die Herrschafteines Einzigen; es gibt soviele Landesherren als einzelne Staaten und um-gekehrt. Diese Form empfiehlt sich auch als vernünftig; bei mehreren Herr-schern wird entweder zu viel regiert, wie viele Köche die Suppe versalzen,oder gar nicht, indem der Eigennutz nur unfruchtbare Reibungen im Innernerzeugt. (267, 269)
Ausnahmsweise gab es jedoch eine Reihe von sogenannten Mitherrenoder Ganerben, meist nur in kleineren Ländern, welche zugleich und ungetheiltdie Landeshoheit ausübten. Solchenfalls konnte Einer ohne den Andernrechtswirksam kein Herrscher-Recht bethätigen, erst die Ganerben miteinanderstellten den Landesherren vor, also ist Ein Herr kein Herr.') (270, 271)Manchmal ist dabei bedungen, in dringenden Fällen solle Jeder derMitherren, wer zuerst kömmt, allein die Staatsgewalt ausüben können?)
Dem Träger der Staatsgewalt, er sei nun Eine Person oder mehreresteht alle Macht des Landes zu Gebote; er vermag auch nach Außen zuwirken, soweit seine Waffen Ehrfurcht einzuflößen geeignet sind, und darüberhinaus, da sich alle Herrscher als Genossen die Hand bieten. (272, 275)Die Großen der Erde sind ferner „die Thiere, die hinten und vorneAugen haben", damit sie Alles wahrnehmen, was vorgehe°) (277, 278)und Salvmon schon gab die Lehre: Auch in deinen Gedanken rede demKönige nicht übel und in deiner geheimen Kammer fluche dem Gewaltigennicht, den» die Vögel der Luft werden deine Stimme vor ihn tragen, und,die Federn haben, deinen Spruch verkünden?) (276)
Franck II 81: „Es ist kein fester mur denn einigkeit". ^) Herford 8: „äeiborgbers ezmärsobtiekeit is äei stecke beste vastiedeit^. ^') Klob 101. ^") FranckII 16: „Fried tünget die äcker wol". Sinir. 2779. Braun 555. Frcmck II 30:„Frid vnd einigkeit hat alle stett buwen". Braun 558. "0 Pist. VI 100 (557).
Ausspruch Karls des Grosten, Zinkgrefs I 10. Simr. 1902.
a) Estor II 137 § 3164. Eisenh. 635. b) z. B. Grimm W. III 513. e) Wa-genfuhr 8. v. ä) Franck II 89.