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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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Niemand soll meinen, Herrschaft und Obrigkeit, Recht und Gesetzseien aus menschlicher List und Behendigkeit erfunden, um die Kleinen durchdie Großen, die Einfältigen durch die Verständigen zu übervortheilen, sondernGott hat all Dies als köstliche Mittel zur Erhaltung der Gemeinschaft unddes Zusammenlebens der Menschen geschaffen/")

Als nämlich Gott in Gnaden unzähligen Volkes Sache täglich schwe-rer gefährdet sah, hieß er zwei seiner Diener seine sichtbaren Vertreter sein,daß sie dem göttlichen Glauben und dem heiligen Gesetze entsprechend dieGuten schützen und oerrichten, die Bösen aber strafen und vernichten: Einerist der König, der Andere der Bischof. Der König hat von Gott die welt-liche Gewalt in weltlichen Dingen, der Bischof geistliche Gewalt in geistlichenDingen, so daß Einer des Andern Gewalt stärken muß, um überall Rechtund Billigkeit zu erhalten, und daß sie erkennen, daß sie Gewalt und Gebotvon Gott, nicht von sich selber haben"?)

Also ist der König Gottes Dienstmann wie der Pabst und hat seineGewalt so unmittelbar von Gott wie dieser?) daherist ein römischerKönig Fürst und Herr des ganzen Erdreichs, alle Könige in allen Landenund Orten der Welt sind unter ihm und alle Dinge in seiner gottentsprun-genen Gewalt"?)

Damit ist dem beliebten Gleichniß entgegentreten, wonach der Pabstdie Sonne, der Kaiser der Mond wäre und das Reich von der heiligenKirche erhielte, was geradezu zu dem Satze ausgesponnen ward, der ersteWürdenträger im Reiche Gottes sei der Pabst, der zweite der Bischof, derdritte der Pfarrer und der vierte der Kaiser, denn:

Priesterliche Würde ist so groß, daß ihr keine andere verglichen wer-den kann"?)

Aber kein Pfaffe kann sprechen:Was scheert mich der Kaiser", denndie ganze Christenheit ist in des Kaisers Gewalt?)des Landes Ding stündeübel ohne den König"?) sein ist das Reich, er ist der Höchste, Vorzüglichsteund Gewaltigste, sein Beruf ein ewiger und von der Person des jeweiligenTrägers unabhängiger, denn, das Reich stirbt nicht (7) undDie Ehre ist des Reichs"?')

Seit deutsche Herrlichkeit die ganze Welt bezwungen, haben die Deutschendas Reich und wählen mit Recht den König. Wird das Reich ledig, so ver-sammeln sich die Kurfürsten mit ihren Leuten und zweihundert Pferden aufEinladung des Erzbischofs zu Mainz am festgesetzten Tage in Frankfurt.

s) Rechtssp. 1. b) Gulath 42, 2. o) Erklärung des Churvereins zu Nhensevom Jahre 1338. ä) Wagenfuhr 29. Laiensp. 47. Nechtssp. 217. v. e) Wagenfuhr12, 3b, 8 u. bl. 1) Holl. Sachs. 24. §) Buch der Könige 169, 22:äss lanässäine stüouäe Übels Lue künie". k) Kl. K. S. II 89: si-e ist äoa riokss".

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