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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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445
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397) Wer gehorsam ist, den soll der Kaiser verantworten.

398) Wenns bei Zeiten geschieht, so geschieht, was Recht ist.

399) Tagen nnd Bestellen sind Mittel, znm Recht zu gelangen.

400) Des Richters Besetzung ist ein Beginn der Klage.

401) Niemand kann einen wegfertigen Mann bekümmern.

402) Im Thurm gebührt sich die Rechtfertigung.

403) Dem Angeklagten gehört das letzte Wort.

404) Dem Beklagten gebührt allzeit das letzte Wort.

405) Neue Seuchen, verlangen neue Arzneien.

406) Der Beklagte kann gestehen, und zahlen, oder läügnen und schwören.

407) Wollt ihr gestehen, so müßt ihr bezahlen.

408) Bekennen bricht den Hals.

409) Bekennen bringt um den Hals.

410) Das Manl bringt den Dieb an den Galgen.

411) Wer bekennt, ist überwunden.

412) Den Geständigen kann Niemand entschuldigen.

413) Wer sich selber anklagt, hat kein Recht zu hoffen.

414) Es ist schwer zu glauben, daß Jemand sein eigenes Heil verräth.

415) Bekenntnis) geht über allen Beweis.

416) Was der Mann selbst auf sein Gilt sagt, kann der Kaiser nichtwenden. "

417) Wer irrt, der bekennt nicht.

418) Im Kriege wird viel gelogen.

^0 Kl. KE. I 28 (29): „wer geborsnm ist, den 8S.1 der Ireiser vernnwartsn".«) Granbünden 10: „wannh bei Zeiten gschicht, so wärt geschehen, was recht ist".^) Bodmann 635. "") Cnlm. II 47: „dx bssitmings des riebters ist exu began-nen der olnge vk des innnnes gut". Colin. R. III 97: „Nymand mag beküm-mern eynen wcgevertigen Man". '"-) Grimm. W. II 426: „in dein tburn gexurtsiel, die reobttertigungb". "0 Wandcr 86. "0 Simr. 906. ^) ,1ur. Iris XXXII23 (256): „nijs sxuebten bsbowet ni)e ersedie". '°°) Lappend. 277, 1. Gl.: „debseingsde mneb bekennen vndu bstnlen, edder vorsnken vnde dnrvor swsren".^"') Richth. 399 § 70 Z. 27: „willst bin leebtn so sebillet bla ieldn". Simr.905. '°°) Pist. I 9 (14). "") Schambach II 26. 100: „Hat mül bringet den deiknn 'n gnlgsn". ''") Kling. 58. n: „wer da bekent, der ist Überwunden". 237 b. 2.''B Rid)th. 37. i9: ,,dis ieebtign ne nrexnnr nnet biseekn". "0 Wandel 93. 4."0 dnr. Iris. XXV 26 (196): is't iguned to Ixowen, dnt xmmen sxn nxn bexlwriete". "°) Lappcnb. 286. 12 Gl.: ,,bskantenisss gksxt bauen alle bvwxsr".'''0 Kl. K. S. II 119: „was der man auk sein gut selber besagst, das enmag derLnxser niebt wider wenden". '") Recht.Sp. 133 : „welcher irrt, der bekent nicht"."0 Recht.Sp. 133 ein Sprichwort, daß im Krieg bil gelogen wird.